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VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 08.02.2010 - 8 U 1057/09
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 55-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10
Ein Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen kommt nur in Betracht, wenn die Gerichte die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechte für den ihrer besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlen, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihnen zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlicher Weise missachtet haben (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 55-IV-08 [HS]/Vf. 56-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10
a) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 32-IV-10
Grundrecht der Informationsfreiheit; mittelbare Drittwirkung für das Verhältnis …
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts - hier des Mietrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 22-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13 cc) Diese Auslegung der Insolvenzordnung ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und einer Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen; welcher Auslegung nach einfachem Recht der Vorzug gebührt, hat der Verfassungsgerichtshof nicht zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1064; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 22-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 63-IV-10 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 22-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 47-IV-10 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 22-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 27-IV-10 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 22-IV-10; st. Rspr.).