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| VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 22-IV-13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 42-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 22-IV-13
Diese Abhilfemöglichkeit muss wegen des Gebotes der Rechtswegerschöpfung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG) gesucht worden sein, bevor die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren (Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2012 - Vf. 78-IV-12 und vom 18. Oktober 2012 - Vf. 42-IV-12). - VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 78-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 22-IV-13
Diese Abhilfemöglichkeit muss wegen des Gebotes der Rechtswegerschöpfung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG) gesucht worden sein, bevor die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren (Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2012 - Vf. 78-IV-12 und vom 18. Oktober 2012 - Vf. 42-IV-12). - VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 14-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 22-IV-13
Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 14-IV-12; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 86-IV-14 Diese Abhilfemöglichkeit muss wegen des Gebotes der Rechtswegerschöpfung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG) gesucht worden sein, bevor die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 22-IV-13; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 78-IV-12; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 42-IV-12; st.Rspr.).
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