Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1212 (Ls.)
- NVwZ 1994, 993
- DÖV 1994, 703
Wird zitiert von ... (14)
- VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
Gültigkeit der Landtagswahl 2003
Landesrechtlich ist das Neutralitätsgebot bei Wahlen unmittelbar in der Bayerischen Verfassung, nämlich dem Grundsatz der Demokratie, den Wahlrechtsgrundsätzen der Wahlfreiheit und der Wahlgleichheit sowie dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien verankert (VerfGH vom 11.3.1994 = VerfGH 47, 59/64) sowie einfachrechtlich in Art. 12 Abs. 3 LWG.Bei der rechtswidrigen Verhinderung eines Wahlvorschlags genügt für die Relevanz des Verstoßes die bloße Möglichkeit eines anderen Wahlergebnisses; Wahrscheinlichkeitserwägungen können und dürfen nicht angestellt werden (vgl. auch VerfGH 47, 59/65).
- VerfGH Bayern, 11.01.2010 - 79-VI-09
Amtsverlust eines Gemeinderatsmitglieds
Das wäre nur der Fall, wenn der Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt worden wären (vgl. VerfGH vom 11.3.1994 = VerfGH 47, 59/63 f.). - VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl
Da danach bei der Anwendung des § 50 Nr. 2 KWG dem Bestandserhaltungsinteresse geringeres Gewicht zukommt als bei der Wahl des Hessischen Landtags, gewinnt der entgegenstehende, ebenfalls aus dem Demokratiegebot hergeleitete Rechtsgedanke größere Bedeutung, wonach es nämlich die demokratische Legitimation des Gewählten erfordert, dass am Zustandekommen des Wahlergebnisses keinerlei Zweifel bestehen bleiben dürfen (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 27. November 1991 - 4 B 91.573 - NVwZ 1992 S. 287 und vom 29. November 1995 - 4 B 95/605 - NVwZ-RR 1996 S. 680 f. sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994 S. 993 zu der vergleichbaren Formulierung in Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Bay.GemWahlG).
- BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
Subjektrechlicher Schutz durch den Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der …
Die Verletzung des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen gemäß Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 BayVerf durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann er gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (…vgl. BayVGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI/92 -, NVwZ 1994, S. 993 ). - VG München, 01.03.2021 - M 7 K 20.3380
Ungültigerklärung der Wahl des ersten Bürgermeisters
Denn der alle Wahlen beherrschende Grundgedanke ist, dass amtliche Befugnisse nicht im Sinn einer Wahlwerbung ausgeübt werden dürfen (vgl. BayVerfGH, E.v. 11.3.1994 - Vf. 22-VI-92 - juris Rn. 31).(…vgl. BayVGH in st. Rspr., z.B. U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 29; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 11.3.1994 - Vf. 22-VI-92 - juris Rn. 36).
- BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige …
Die Verletzung des subjektiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 BayVerf.) durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann der Beschwerdeführer gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf. in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (…vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 -, NVwZ 1994, S. 993 ). - VG Ansbach, 04.07.2024 - AN 4 E 24.1196
Geltung des Gebots parteipolitischer Neutralität für kommunale Amtsträger
Rn. 46 (a) Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Bayerischen Verfassung ist durch den Staat und die Gemeinden das Gebot der parteipolitischen Neutralität zu beachten (BayVerfGH, E.v. 11.3.1994 - Vf. 22-VI-92 - juris Rn. 29). - VG Ansbach, 06.02.2024 - AN 4 E 24.235
Neutralitätsgebot, wehrhafte Demokratie, öffentlich-rechtlicher …
Rn. 34 a) Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Bayerischen Verfassung ist das Gebot der parteipolitischen Neutralität zu beachten (BayVerfGH, E.v. 11.3.1994 - Vf. 22-VI-92). - VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
Wahlanfechtung erfolgreich
Ohnehin liegt die Annahme, dass bei einer unzulässigen Wahlbeeinflussung ein anderes Wahlergebnis in der Regel möglich sei, bei Bürgermeisterwahlen angesichts des politischen und faktischen Einflusses des Amtsinhabers nahe (BayVerfGH, Entscheidung vom 11.03.1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994, 993, 995). - VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03
Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl …
Denn ein Bürgermeister darf sich nicht in amtlicher Eigenschaft negativ über andere Wahlbewerber äußern (Bayer. VerfGH, BayVBl. 1994, 341) oder zu deren Lasten polemische Aussagen machen (Bayer. VGH, NVwZ 1992, 287, 288). - VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im …
- VG Ansbach, 21.07.2022 - AN 4 K 21.01492
Klageunzulässigkeit, Parteienwechsel, Sachdienlichkeit, Rechtsschutzbedürfnis, …
- VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06
Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); …
- VG Ansbach, 11.11.2014 - AN 4 K 14.01333
Gemeindewahlrecht, Neutralitätsgebot für öffentliche Organe; Anfechtung einer …
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