Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12   

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https://dejure.org/2013,27336
BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12 (https://dejure.org/2013,27336)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - V ZB 29/12 (https://dejure.org/2013,27336)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - V ZB 29/12 (https://dejure.org/2013,27336)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 2 ZVG, § 37 Nr 5 ZVG, § 146 ZVG, § 150 Abs 1 ZVG, § 571 Abs 2 ZPO
    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der Auswahl des Zwangsverwalters im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung eines Eigentumsprätendenten im Zusammenhang mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligte des Zwangsverwaltungsverfahrens; Eigentumsprätendent als Beteiligter; Form für Anmeldung des Rechts; Auswahl der Zwangsverwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 9 Nr. 2, § 150 Abs. 1
    Beteiligtenstellung des Eigentumsprätendenten im ZV-Verfahren/Ermessensfehlerüberprüfung der Zwangsverwalterauswahl im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der Auswahl des Zwangsverwalters im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 9 Nr. 1; ZVG § 9 Nr. 2
    Beteiligung eines Eigentumsprätendenten im Zusammenhang mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwalterwechsel nur eingeschränkt überprüfbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gerichtliche Auswahl des Zwangsverwalters - und ihre Überprüfung im Beschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Eigentumsprätendent im Zwangsverwaltungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswahl des Zwangsverwalters ist grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüfbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswahl des Zwangsverwalters ist grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüfbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 125
  • MDR 2013, 1371
  • WM 2013, 2035
  • Rpfleger 2014, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54

    Anmeldung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).

    Es genügt, wenn der Beteiligte Rechtsgrund und Rang seines Anspruchs angibt (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 33).

  • LG Rostock, 03.08.2000 - 2 T 224/00

    Ermessensausübung bei der Auswahl des Zwangsverwalters; Ende der

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    aa) Dass die Überprüfung der Auswahl des Zwangsverwalters durch das Vollstreckung nur in diesem Umfang durch das Beschwerdegericht zu überprüfen ist, ist nicht umstritten (LG Rostock, Rpfleger 2001, 40, 41; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 150 Rn. 6; Engels in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 150 Rn. 28.1; Löhnig/Bäuerle, ZVG, § 150 Rn. 5; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 150 Rn. 3.5) und nach Ansicht des Senats auch zutreffend.

    Diese Rechtsfolge lässt sich aber nicht aus dem Umstand ableiten, dass mit der gegen die Auswahlentscheidung gegebenen Vollstreckungserinnerung nur Einwendungen gegen die "Art und Weise der Zwangsvollstreckung" geltend gemacht werden können (so aber offenbar LG Rostock, Rpfleger 2001, 40, 41).

  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 7/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Anmeldung eines Mietrechts ohne Glaubhaftmachung;

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Weitere Einzelheiten müssen erst dargelegt werden, wenn Glaubhaftmachung nach § 9 Nr. 2 ZVG aE verlangt wird (dazu: Senat, Beschluss vom 6. Juni 2013 - V ZB 7/12, WM 2013, 1359, 1361 Rn. 18), was hier nicht geschehen ist.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Diese Norm ist hier anwendbar, weil sich die Beteiligten bei dem Streit um die Auswahl des Zwangsverwalters ähnlich wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 f. Rn. 7 f.).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 15/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12
    Das ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich der vorgesehene Zwangsverwalter in einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung zu einem Beteiligten des Zwangsverwaltungsverfahrens befindet (Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 15/05, NJW-RR 2005, 1299, 1300).
  • OLG Köln, 04.01.2022 - 11 W 50/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostentragungspflicht im selbstständigen

    Sie widerspricht dem allgemeinen Grundsatz des Rechtsmittelrechts, wonach das Beschwerdegericht regelmäßig nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung entscheidet (vgl. BGH, MDR 2008, 764; NJW-RR 2014, 125, 126; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 571 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2018 - 15 WF 36/18
    Die sofortige Beschwerde kann gem. § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO zulässigerweise ohne Einschränkung auf neues Vorbringen gestützt werden (BeckOK-ZPO/Wulf, 27. Ed., § 571, Rn. 2; BGH, NJW-RR 2014, 125; OLG Celle, MDR 2013, 364).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6119
OLG Rostock, 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 119 Abs. 1 Satz 2 StPO; §§ 40, 42, 37, 3 Abs. 1, 36 UVollzGMV

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 119 Abs 1 S 2 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 1 S 2 StPO vom 29.07.2009
    Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern: Zuständigkeit für Beschränkungen des Schrift- und Paketverkehrs sowie der Telekommunikation nach Inkrafttreten des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 119 Strafprozessordnung (StPO) auf Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die Neufassung des Landesrechts zum Vollzug der Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fluchtgefahr; Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtanwendbarkeit des § 119 StPO auf Mecklenburg-Vorpommern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 350
  • StV 2010, 197
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Den dagegen gerichteten Zulassungsantrag des Klägers verwarf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. September 2009 - 11 LA 390/09 -.
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Beschränkungen, die Beschuldigten in der Untersuchungshaft aus vollzuglichen Gründen, also aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt auferlegt werden dürfen, sind nunmehr in den Landesgesetzen zu regeln ( vgl. BT-Drucksache 14/11644, S. 12, 23; OLG Rostock, BeckRS 2010 02618).

    Wenngleich zur bandenmäßigen Begehungsweise im Drogenmilieu oftmals die Verschleierung der Taten und der aufgebauten Organisation sowohl vor als auch nach der Tatbegehung zählen (Senatsbeschluss v. 19.02.2009 - 3 Ws 48/09; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, S. 126), so enthebt diese Feststellung gleichwohl nicht von einer konkreten Prüfung des Einzelfalls (vgl. auch OLG Rostock, BeckRS 2010 02618, wonach allein die Tatsache, dass der Angeklagte in "organisierte Kriminalität" verstrickt ist, keine Verdunkelungsgefahr begründet, solange es nicht zu konkreten Vertuschungshandlungen gekommen ist ).

    Auch Eingriffe in die gesicherten Rechte des Untersuchungsgefangenen auf (fern-) mündliche und schriftliche Kontakthaltung zur Außenwelt (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 -I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07) erfordern tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte Telefonate oder den Briefverkehr dazu missbrauchen könnte, seine Flucht aus der Haft zu planen und/oder vorzubereiten (OLG Rostock, BeckRS 2010 02618; siehe auch LG München I, Beschl. v. 01.03.2005 - 2 Qs 20/05).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Eine solche Flucht bedarf anderer Planungen und Anstrengungen als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich noch oder wieder auf freiem Fuß befindet (vgl. dazu OLG Hamm, a. a. O., Rn. 42 und 48; OLG Rostock, StV 2010, 197 f.).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Beschränkungen, die einem Beschuldigten in der Untersuchungshaft aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt auferlegt werden dürfen, sind (nunmehr) ausschließlich in den (Untersuchungshaft-) Vollzugsgesetzen der Länder geregelt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Januar 2010 - I Ws 385/09, 390/09, 22/10, juris Rn. 21), in Rheinland-Pfalz im Landesjustizvollzugsgesetz.
  • VG Hannover, 10.05.2023 - 5 A 3710/21

    StlÜbK; Ausweisung; inlandsbezogene Ausweisung; Rückführungsrichtlinie;

    Der Bescheid ist seit dem 14. September 2009 rechtskräftig (vgl. VG Hannover, Urteil vom 25.6.2009 - 7 A 5870/07 - und Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2009 - 11 LA 390/09 -).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO

    Eine solche Flucht bedarf anderer Planungen und Anstrengungen als das Untertauchen eines Angeklagten, der sich noch oder wieder auf freiem Fuß befindet (vgl. dazu OLG Hamm, a. a. O.; OLG Rostock, StV 2010, 197 f.).
  • LG Magdeburg, 21.11.2012 - 21 Qs 88/12

    Beschwerde gegen die Terminierung einer Hauptverhandlung; Abwägung der

    Eine solche liegt vor, wenn unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt wird, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Juli 2009, Az. 1 Ws 390/09).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.03.2010 - 10 WF 14/10, 10 WF 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27845
OLG Rostock, 29.03.2010 - 10 WF 14/10, 10 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,27845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.2010 - 10 WF 14/10, 10 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,27845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 2010 - 10 WF 14/10, 10 WF 22/10 (https://dejure.org/2010,27845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung des Zugangs des Mahnschreibens im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 648
    Anforderungen an die Erörterung des Zugangs des Mahnschreibens im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1458
 
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Rechtsprechung
   AG Rudolstadt, 26.05.2011 - L 22/10   

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https://dejure.org/2011,105372
AG Rudolstadt, 26.05.2011 - L 22/10 (https://dejure.org/2011,105372)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 26.05.2011 - L 22/10 (https://dejure.org/2011,105372)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - L 22/10 (https://dejure.org/2011,105372)
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