Rechtsprechung
| AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2009 - 226 C 238/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei.biz
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schriftliche Gewinnzusage aus einem Gewinnspiel und daraus resultierende Zahlung
Kurzfassungen/Presse (12)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Gewinnversprechen - Die Übersendung eines "Scheckvordruckes" kann eine Gewinnzusage über den angegebenen Betrag darstellen.
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kaffeefahrt-Gewinn
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Die Kaffeefahrt und der Rubbellosgewinn
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unternehmen muss Gewinnversprechen einhalten
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Anspruch auf Auszahlung einer Gewinnzusage
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- busradar.de (Kurzinformation)
Kaffeefahrt-Gewinn muss ausgezahlt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kaffeefahrten - Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Auszahlung einer Gewinnzusage
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2009 - 226 C 238/08
Für die Ankündigung eines Gewinns ist es ausreichend, dass der Eindruck des Gewinns erweckt wird, d.h. die Mitteilung muss nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet sein, von einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers dahin verstanden zu werden, er werde einen ihm bereits zuerkannten Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652, [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03] Stgt NJW-RR 2004, 1063 [OLG Stuttgart 21.01.2004 - 4 U 171/03] ). - OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03
Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2009 - 226 C 238/08
Für die Ankündigung eines Gewinns ist es ausreichend, dass der Eindruck des Gewinns erweckt wird, d.h. die Mitteilung muss nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet sein, von einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers dahin verstanden zu werden, er werde einen ihm bereits zuerkannten Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652, [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03] Stgt NJW-RR 2004, 1063 [OLG Stuttgart 21.01.2004 - 4 U 171/03] ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".