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AG Nauen, 09.11.2010 - 23 F 187/10 |
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Verfahrensgang
- AG Nauen, 09.11.2010 - 23 F 187/10
- OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10
Rechtzeitigkeit des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 9. November 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Nauen, Az.: 23 F 187/10, zum Ausspruch über den Versorgungsausgleich in Ziffer II. aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über den Antrag des Antragsgegners zurückverwiesen. - SG Aachen, 01.03.2011 - S 20 SO 109/10
Sozialhilfe
Der Beklagte hat in diesem Zusammenhang eine Stufenklage gegen die Beigeladene zu 1) auf Auskunft und ggf. Zahlung beim Amtsgericht E. erhoben (23 F 187/10); in diesem Verfahren soll zur Klärung der Unterhaltspflicht Beweis erhoben werden; eine rechtskräftige Entscheidung ist noch nicht ergangen.Die Entscheidung im Verfahren vor dem Amtsgericht E. (23 F 187/10) gegen die Beigeladene zu 1) ist nicht zwingend und in jeder Ausgestaltung vorgreiflich für die Entscheidung in dem vorliegenden vom Kläger angestrengten sozialgerichtlichen Verfahren.
- SG Aachen, 21.07.2011 - S 19 SO 99/11
Sozialhilfe
Hierzu verwies er auf das vor dem Amtsgericht Düren durchgeführte Verfahren des Antragsgegners gegen Frau L. (Az.: 23 F 187/10) und darauf, dass unter dem 16.05.2011 vor diesem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme durch Verneh-mung von Zeuginnen anberaumt sei.