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   VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16.A   

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https://dejure.org/2017,14363
VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16.A (https://dejure.org/2017,14363)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - 23 K 9157/16.A (https://dejure.org/2017,14363)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - 23 K 9157/16.A (https://dejure.org/2017,14363)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2014 - 1 A 1139/13

    Anerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16
    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellende unmittelbar drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss, OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -.

    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts sind u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Asylbewerbers zu berücksichtigen, OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der im Rahmen der Prognose vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -.
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16
    Der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit hat bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung und des subsidiären Schutzes keine Bedeutung mehr, vgl. zum einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 -.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16
    EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12, Rn. 70 und 71.
  • VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21

    Asylrecht: Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes;

    Zusammengefasst lässt sich den Erkenntnismitteln daher entnehmen, dass homosexuelle Handlungen in Ghana nach wie vor so stark von Gesellschaft und Politik missbilligt werden, dass es immer wieder zu gewalttätigen Angriffen auf Homosexuelle durch die Bevölkerung kommt und die ghanaischen Sicherheitskräfte nicht schutzwillig und wegen der gesetzlichen Strafbarkeit männlicher Homosexualität auch nicht schutzbereit sind (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - 23 K 9157/16.A - juris Rn. 39 ff. m.w.N.).

    Sichere Landesteile sind nämlich nicht ersichtlich, weil die oben dargestellte Problematik landesweit zu verzeichnen ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - 23 K 9157/16.A - juris Rn. 71).

  • VG Berlin, 24.04.2018 - 32 L 32.18
    Aus unterschiedlichen Berichten ergibt sich, dass homosexuelle Handlungen in Ghana so stark von Gesellschaft und Politik missbilligt werden, dass es immer wieder zu gewalttätigen Angriffen auf Homosexuelle durch die Bevölkerung kommt und die ghanaischen Sicherheitskräfte nicht schutzwillig und wegen der Strafbarkeit männlicher Homosexualität in Ghana auch nicht schutzbereit sind (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - 23 K 9157/16.A - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 15.02.2023 - 6 A 4041/21

    Verfolgung Homosexueller in Ghana

    Unabhängig davon, ob Freiheitsstrafen in Ghana tatsächlich verhängt werden, finden aufgrund der allgemeinen homophoben Grundstimmung in Politik und Bevölkerung in nicht unerheblichem Umfang Diskriminierungen und gewalttätige körperliche Angriffe auf Homosexuelle von Seiten der (nichtstaatlichen) Bevölkerung statt, die als Verfolgungshandlung im Sinne des § 3 a Abs. 2 Nr. 1 AsylG anzusehen sind (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 8.3.2017, 23 K 9157/16.A juris).
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