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VGH Bayern, 29.01.1998 - 23 ZB 97.3272 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010 Eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuanschließern kann dann nicht eintreten, wenn sich der Satzungsgeber, wie vorliegend, dafür entscheidet, früher geleistete Beitragszahlungen auf der Grundlage nichtigen Satzungsrechts lediglich als Vorleistungen in Anrechnung zu bringen (vgl. BayVGH vom 29.1.1998 Az. 23 ZB 97.3272).
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuanschließern kann dann nicht eintreten, wenn sich der Satzungsgeber, wie vorliegend, dafür entscheidet, früher geleistete Beitragszahlungen auf der Grundlage nichtigen Satzungsrechts lediglich als Vorleistungen in Anrechnung zu bringen (vgl. BayVGH vom 29.1.1998 Az. 23 ZB 97.3272). - VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430
Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem …
Wenn sich der Anlagenbetreiber und Satzungsgeber - wie hier - dafür entscheidet, früher - auf der Grundlage nichtigen Satzungsrechts - geleistete Beitragszahlungen lediglich als Vorleistungen in Anrechnung zu bringen, so dass eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuanschließern nicht eintreten kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.1998, 23 ZB 97.3272), so kann er den Anteil der Beitragsfinanzierung des Investitionsaufwands im Verhältnis zur Gebührenfinanzierung erstmals maßgeblich bestimmen und entweder den gesamten bisherigen Investitionsaufwand ungeschmälert, d. h. ohne Berücksichtigung eventueller Abschreibungen oder lediglich den (um die Abschreibungen bereinigten) sog. Restbuchwert in die Kalkulation einstellen.