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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.07.2000 - 23 B 00.412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,58207
VGH Bayern, 11.07.2000 - 23 B 00.412 (https://dejure.org/2000,58207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2000 - 23 B 00.412 (https://dejure.org/2000,58207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 23 B 00.412 (https://dejure.org/2000,58207)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 20 B 18.1431

    Unzulässiger Vollgeschossmaßstab für ausgebaute Keller- und Dachgeschosse im …

    Diese Frage hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 23. Senats des BayVGH (U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris) bejaht, betrifft aber einen anderen Sachverhalt.
  • VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3777

    Ausschlussfrist für einen Abwasserbeseitigungsbeitrag

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Wechsel des Beitragsmaßstabs von der tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche als solcher nicht zu beanstanden; es steht dem kommunalen Satzungsgeber frei, einen in einer früheren Satzung enthaltenen Beitragsmaßstab durch einen anderen zu ersetzen (BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris).
  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 20 ZB 18.882

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag

    Der Satzungsgeber konnte nach der bisherigen Rechtsprechung des BayVGH in einer Übergangsregelung für Eigentümer von Grundstücken, für die bereits nach früherem, wirksamem Satzungsrecht eine Beitragspflicht entstanden war, das Entstehen einer weiteren Beitragspflicht in Höhe der Differenz zwischen der vorhandenen tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse (z.B. Geschossflächenvergrößerung) hinausschieben (BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris).
  • VG München, 07.12.2017 - M 10 K 16.3769

    Rechtswidriger Herstellungsbeitragsbescheid

    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Wechsel des Beitragsmaßstabs von der tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche als solcher nicht zu beanstanden; es steht dem kommunalen Satzungsgeber frei, einen in einer früheren Satzung enthaltenen Beitragsmaßstab durch einen anderen zu ersetzen (BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris).
  • VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3771

    Maßstabwechsel bei Kommunalabgaben

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Wechsel des Beitragsmaßstabs von der tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche als solcher nicht zu beanstanden; es steht dem kommunalen Satzungsgeber frei, einen in einer früheren Satzung enthaltenen Beitragsmaßstab durch einen anderen zu ersetzen (BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris).
  • VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502

    Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich …

    Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist immer dann zulässig, wenn die neue Satzung dazu dient, eine nichtige Satzung zu ersetzen und damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum zu überbrücken (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.2.1994, VerfGH 37, 31/33 f.; BayVGH, Urteil vom 30.3.1984, 23 B 81 A.1967, BayVBl 1985, 656 ff.; Beschluss vom 7.11.1996, 23 CS 96.3013, GK 1997/176; Urteil vom 11.7.2000, 23 B 00.412, VwRR BY 2001, 52; Urteil vom 21.10.2003, 23 B 03.824).
  • VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3864

    Wechsel des Beitragsmaßstabs

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Wechsel des Beitragsmaßstabs von der tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche als solcher nicht zu beanstanden; es steht dem kommunalen Satzungsgeber frei, einen in einer früheren Satzung enthaltenen Beitragsmaßstab durch einen anderen zu ersetzen (BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 23 B 00.412 - juris).
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