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| VGH Bayern, 28.11.2002 - 23 B 02.2079 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.11.2002 - 23 B 02.2079
- BVerwG, 11.06.2003 - 9 B 19.03
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21
Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei …
Sieht man einen Gebührenverzicht danach nicht bereits als grundsätzlich unzulässig an, kommt eine solche Vereinbarung neben einem - hier nicht ersichtlichen - gesetzlichen Ausnahmetatbestand nur dann in Betracht, wenn der Abgabenpflichtige eine angemessene Gegenleistung erbringt (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 19.03.2002 - 15 A 4043/00 -, juris Rn. 24 ff.; BayVGH, Urt. v. 28.11.2002 - 23 B 02.2079 -, juris Rn. 39 f.;… s.a. BGH, Urt. v. 13.03.2003 - X ZR 106/00 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 22.11.1971 -II A 38/70 -, juris). - VG München, 27.01.2011 - M 10 K 09.5542
Erforderlichkeit einer Abgabensatzung im Benutzungszeitraum
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Erhebung von Abgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen eine öffentlich-rechtliche Regelung des Zugangs zu dieser Einrichtung und deren Benutzung (BayVGH v. 17.9.1998 BayVBl 1999, 119; v. 28.11.2002 Az. 23 B 02.2079 ; v. 18.5.2004 BayVBl 2004, 632). - VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1565/10
Vertragliche Übertragung einer Teilaufgabe des Trägers der Straßenbaulast …
Rn. 28 Dies hat zur Folge, dass - um die vollständige Nichtigkeit der 3. Änderungssatzung wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 ThürKAG zu vermeiden - an die Stelle des Art. 2 der 3. Änderungssatzung die allgemeine Regel des § 21 Abs. 2 Satz 1 ThürKO tritt (vgl. zu dieser Konsequenz einer nichtigen Rückwirkungsanordnung: Bay. VGH, Urteil vom 28.11.2002 - 23 B 02.2079 - Juris, Rdnr. 33), die 3. Änderungssatzung ist damit erst am 02.12.2009 in Kraft getreten.
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