Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
- BVerwG, 09.01.2003 - 1 PKH 56.02
- BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 282.02
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
Abschiebungsschutz für Sunniten aus dem Zentralirak wegen drohender …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30495
Ausländer- und Asylrecht: Sunniten im Irak; inländische Fluchtalternative …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen« kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.31053
Irak - Widerruf des Abschiebungsschutzes - Gruppenverfolgung von Christen - …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die ,,autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
- VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 09.10.2002 - 15 B 99.32230
Asylrecht Irak, Turkmene aus Kirkuk (Zentralirak), Dekret Nr. 110 des …
Damit befindet sich der Senat in weitgehender Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH BW vom 11.4.2002 Az. A 2 S 712/01; OVG RhPf vom 4.6.2002 Az. 7 A 10365/02.OVG; NdsOVG vom 21.6.02 Az. 9 LB 3662/01; SächsOVG vom 13.9.02 Az. 4 B 269/02; a.A. nur OVG NRW vom 19.7.2002 Az. 9 A 1346/02.A) und der mit Rechtsstreitigkeiten irakischer Asylbewerber befassten weiteren Senate des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. 23. Senat vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536; 20. Senat vom 22.10.2001 Az. 20 B 01.30732). - VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
Ausländer- und Asylrecht: Sunniten im Irak // Irak; Widerruf des …
45 Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die ,,autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30508
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866 Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientilistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
- VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 B 01.30420
Irak, Kurden, Kirkuk, Zentralirak, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, …
Damit befindet sich der Senat in weitgehender Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH BW vom 11.4.2002 Az. A 2 S 712/01; OVG RhPf vom 4.6.2002 Az. 7 A 10365/02,OVG; NdsOVG vom 21.6.02 Az. 9 LB 3662/01; SächsOVG vom 13.9.02 Az. 4 B 269/02; a.A. nur OVG NRW vom 19.7.2002 Az. 9 A 1346/02.A) und der mit Rechtsstreitigkeiten irakischer Asylbewerber befassten weiteren Senate des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. 23. Senat vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536; 20. Senat vom 22.10.2001 Az. 20 B 01.30732). - VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 5 K 07.30066
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung, …
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die ,,autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientilistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VG Weimar, 31.05.2007 - 5 K 20069/06
- VG Karlsruhe, 19.06.2008 - A 3 K 886/08
Situation der Frauen im Irak; Schutzbereich der geschlechtsspezifischen …
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