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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.07.2002 - 23 B 02.594   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,63404
VGH Bayern, 17.07.2002 - 23 B 02.594 (https://dejure.org/2002,63404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2002 - 23 B 02.594 (https://dejure.org/2002,63404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 23 B 02.594 (https://dejure.org/2002,63404)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 4 K 21.657

    Unselbstständiger Gebäudeteil, Funktionelle Verbindung zwischen Gebäudeteilen

    So lasse bereits die direkte Zugangsmöglichkeit zwischen dem Anbau und dem Bestandsgebäude eine Einstufung des Anbaus als selbstständigen Gebäudeteil entfallen (so auch BayVGH, U.v. 17.07.2002 - 23 B 02.594).

    Anders als in dem vom Klägerbevollmächtigten zitierten Urteil des BayVGH vom 17.07.2002 - 23 B 02.594 - diene der an die Produktionshalle angebaute Gebäudeteil ausschließlich zum Lagern.

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. grundlegend BayVGH, U.v. 17.07.2002 - 23 B 02.594 - BeckRS 2002, 26664 Rn. 27) sind selbstständige Gebäudeteile solche Gebäudeteile, die baulich und funktionell vom restlichen Gebäude abgegrenzt sind.

    Rn. 41 Dabei kommt es nach der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 17.07.2002- 23 B 02.594 a.a.O.;… BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - a.a.O.) der die Kammer folgt, zunehmend darauf an, ob ein untrennbarer Funktionszusammenhang zwischen Gebäudeteilen besteht (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Juni 2022, Teil IVa Frage 27 Nr. 3.3).

  • VG Regensburg, 28.09.2011 - RN 3 K 11.764

    1. Eine als solche genutzte Garage löst nach objektiven Gesichtspunkten keinen …

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2002 Az. 23 B 02.594 stütze, liege diesem ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde.

    Rn. 19 Dieser Beurteilung steht das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2002 (Az. 23 B 02.594) nicht entgegen.

  • VG Halle, 08.03.2013 - 4 A 41/12

    Erhebung eines Abwasserbeitrages; selbständige Gebäudeteile ohne Anschlussbedarf

    Diese Begriffsbestimmung ist sachgerecht, um feststellen zu können, ob sich die Frage des Bedarfs der Ableitung von Schmutzwasser allein aus der Betrachtung des Gesamtgebäudes beantwortet oder ob ein Gebäudeteil in einem Maße baulich und funktionell selbständig ist, dass dieser auch beitragsrechtlich ein eigenständiges Schicksal hat (…VGH München, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 23 B 97.3505 - juris Rn. 36 ff.;… vom 28. November 2000 - 23 B 00.2053 - juris Rn. 30 ff. und vom 17. Juli 2002 - 23 B 02.594 - juris Rn. 27;… Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA, 2. Aufl. 2001, § 6c Anm. 3.2, S. 369).

    Die damit geschaffene direkte Zugangsmöglichkeit zwischen beiden Geschossen durch eine baulich interne Treppenverbindung lässt bereits eine Einstufung des Erdgeschosses als selbständigen Gebäudeteil entfallen (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Juli 2002 - 23 B 02.594 - a.a.O. Rn. 28).

    Für den Keller eines Wohngebäudes kann dabei nach der im Abgabenrecht maßgeblichen typisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich ein Bedarf nach Abwasserbeseitigung vermutet werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2002 - 23 B 02.594 - a.a.O. Rn. 25).

  • VG Bayreuth, 23.11.2023 - B 4 K 22.855

    Garage und überdachter Carport als unselbständige Gebäudeteile

    Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. grundlegend BayVGH, U.v. 17.07.2002 - 23 B 02.594 - BeckRS 2002, 26664 Rn. 27) sind selbstständige Gebäudeteile solche Gebäudeteile, die baulich und funktionell vom restlichen Gebäude abgegrenzt sind.

    Rn. 31 Dabei kommt es nach der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 17.07.2002 - 23 B 02.594 - a.a.O.;… BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 23 BV 03.940 - a.a.O.), der die Kammer folgt, zunehmend darauf an, ob ein untrennbarer Funktionszusammenhang zwischen Gebäudeteilen besteht (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, September 2023, Teil IVa Frage 27 Nr. 3.3).

  • VG Regensburg, 28.09.2011 - RN 3 K 11.763

    1. Eine als solche genutzte Garage löst nach objektiven Gesichtspunkten keinen …

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2002 Az. 23 B 02.594 stütze, liege diesem ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde.

    Rn. 19 Dieser Beurteilung steht das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2002 (Az. 23 B 02.594) nicht entgegen.

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 10.01457

    Entwässerungsherstellungsbeitrag; Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 4 KAG; …

    Selbstständige Gebäudeteile seien nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U. v. 17.7.2002, 23 B 02.594) baulich und funktionell abgegrenzte Gebäudeteile.
  • VG München, 13.02.2020 - M 10 K 19.1886

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung: Durchfahrt als selbstständiger …

    Rn. 17 a) Selbstständige Gebäudeteile sind nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. grundlegend: BayVGH, U.v. 17.7.2002 - 23 B 02.594 - BeckRS 2002, 26664 Rn. 27) solche Gebäudeteile, die baulich und funktionell vom restlichen Gebäude abgegrenzt sind.
  • VG München, 18.06.2015 - M 10 K 14.2321

    Erfolglose Klage gegen Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung einer …

    Um ein selbstständiges Gebäude oder einen selbstständigen Gebäudeteil handelt es sich bei solchen Gebäuden oder Gebäudeteilen, die baulich und funktionell abgegrenzt sind (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2002 - 23 B 02.594 - juris).
  • VG Regensburg, 13.02.2012 - RO 8 K 11.1291

    Zwischen einer Pferdebewegungsfläche und dem von dieser durch eine 1,50 m hohe …

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteile vom 22.10.1998, 23 B 97.3505 und vom 17.07.2002, 23 B 02.594) kann zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "selbständiger Gebäudeteil" der Vorschlag des Bayer. Staatsministeriums des Innern in seiner Bekanntmachung vom 26. Juli 1994 (AllMBl Nr. 18/1994 S. 657 Nr. 1.5) herangezogen werden, wonach "als selbständige Gebäudeteile nur solche Gebäudeteile angesehen werden, die baulich und funktionell vom restlichen Gebäude abgegrenzt sind.
  • VG Regensburg, 13.02.2012 - RO 8 K 11.1292

    Zwischen einer Pferdebewegungsfläche und dem von dieser durch eine 1,50 m hohe …

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteile vom 22.10.1998, 23 B 97.3505 und vom 17.07.2002, 23 B 02.594) kann zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "selbständiger Gebäudeteil" der Vorschlag des Bayer. Staatsministeriums des Innern in seiner Bekanntmachung vom 26. Juli 1994 (AllMBl Nr. 18/1994 S. 657 Nr. 1.5) herangezogen werden, wonach "als selbständige Gebäudeteile nur solche Gebäudeteile angesehen werden, die baulich und funktionell vom restlichen Gebäude abgegrenzt sind.
  • VG Würzburg, 15.03.2006 - W 2 K 05.866
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