Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorauszahlung auf den Beitrag für die Verbesserung einer Entwässerungsanlage; Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung für öffentliche Einrichtungen; Unwirksamkeit der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung wegen fehlerhafter Maßstabsregelung; Grundsätzliche ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 23.06.2004 - B 4 K 02.239
- VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 27.02.2003 - 23 B 02.1032 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 B 03.824
Rückwirkendes In-Kraft-Treten der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 26.11.2001 - 23 CS 01.2215 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 13.02.2001 - 23 ZB 00.2116 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 14.11.2001 - 23 ZS 01.2282 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 09.10.2001 - 23 CS 01.985 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 24.09.2004 - 23 CS 04.2258
Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Herstellungsbeitragsbescheid; Aufschiebende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 19.02.2003 - 23 B 02.1109
Nichtigkeit einer Satzung wegen Nichteinhaltung der im Rechtssetzungsverfahren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 18.02.1998 - 23 B 97.2810
- VGH Bayern, 06.06.2000 - 23 CS 00.642
- VGH Bayern, 19.09.2002 - 23 B 02.970
- VGH Bayern, 07.06.2000 - 23 ZB 00.1658
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche …
Eine Abgabesatzung ist dann insgesamt nichtig, wenn die nichtige Regelung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden kann, wenn es wegen der Teilnichtigkeit einer Regelung an einem für die ganze Satzung unerlässlichen Bestandteil fehlt oder wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre (vgl. BVerwGE 9, 250/254; BayVGH vom 19.9.2002 Az. 23 B 02.970; vom 18.1.2005 Az. 23 B 04.2222 m.w.N.;… Ecker, a.a.O., Nr. 2.8.6.1.4).Rn. 42 Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Verbesserungsbeitrag nur entstehen könne, wenn für die zuvor erstmalig hergestellte Einrichtung wirksam Herstellungsbeiträge entstanden sind, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 27.2.2003 BayVBl 2003, 373; vom 18.1.2005 a.a.O.).
- VG Augsburg, 06.09.2017 - Au 6 K 16.1281
Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag für eine Entwässerungsanlage
Ähnlich äußert sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch im Urteil vom 18. Januar 2005 (BayVGH, U.v. 18.1.2005 - 23 B 04.2222 - BeckRs 2005, 39594, Unterstreichungen nicht im Original): "Der Beschrieb der Verbesserungsmaßnahmen in § 1 der Satzung hat nicht nur Bedeutung für die Beurteilung, ob überhaupt eine Verbesserungsmaßnahme gegeben ist.Zum Zeitpunkt einer Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag und damit vor dem Abschluss der Verbesserung ist vielmehr eine neu kalkulierte Herstellungsbeitragssatzung nicht zwingend erforderlich (BayVGH, B.v. 9.12.2003 - 23 CS 03.2903 - BeckRS 2003, 31510; BayVGH, U.v. 18.1.2005 - 23 B 04.2222 - BeckRS 2005, 39594;… BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… VG Würzburg, U.v. 29.4.2015 - W 2 K 13.424 - juris Rn. 33; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand November 2016, Teil IVa, Frage 20, Ziff. 6.3.1, Ziff. 7; Nitsche/Baumann/Schwamberger, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Stand: September 2016, Anm. 6 d) zu Nr. 30.01; Schieder/Happ, KAG, Stand Juni 2016, Rn. 71 zu Art. 5), denn der Verbesserungsaufwand ist zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht genau bezifferbar.
- VerfGH Bayern, 20.12.2012 - 25-VI-12
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
Rn. 3 Hiergegen legte der Beschwerdeführer Rechtsmittel ein und erhielt den zwischenzeitlich gezahlten Beitrag zurückerstattet, nachdem das von seinem Bruder betriebene Klageverfahren gegen einen auf dieselbe Satzung gestützten Beitragsbescheid wegen deren Nichtigkeit Erfolg hatte (Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 23. Juni 2004 Az. B 4 K 02.239 und Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2005 Az. 23 B 04.2222). - VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 B 16.115
Nachträgliche Bebauung eines zunächst als unbebaut veranlagten Grundstücks
Das vorher erlassene Satzungsrecht ist nichtig gewesen, weil die Satzung vom 23. Dezember 1985 eine Nebengebäuderegelung enthalten hat, die nach der Rechtsprechung des Senats zur Gesamtnichtigkeit des Beitragsteils der Abgabesatzung führt (BayVGH, U. v. 18.1. 2005 - 23 B 04.2222 - BeckRS 2005, 39594). - VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
Denn im Falle der Rechtswidrigkeit dieser Bestimmung wäre allenfalls eine Teilnichtigkeit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Eschau gegeben (vgl. BayVGH, U. v. 19.9.2002 - 23 B 02.970 - juris; B. v. 18.1.2005 - 23 B 04.2222 - GK 2005, Nr. 150; VG Ansbach, U. v. 22.5.2012 - AN 1 K 10.00390 - juris). - VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
Demnach ist eine Satzung dann insgesamt nichtig, wenn die nichtige Regelung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden kann, wenn es wegen der Teilnichtigkeit einer Regelung an einem für die ganze Satzung unerlässlichen Bestandteil fehlt oder wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre (vgl. auch BayVGH, U. v. 19.9.2002 - 23 B 02.970; U. v. 18.1.2005 - 23 B 04.2222 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 20 ZB 11.2948
Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche …
Rn. 4 Die Beklagte war auch gehalten, insoweit gültiges Satzungsrecht durch den Erlass dieser Abgabesatzung und gleichzeitig auch durch den Erlass einer neuen Stammsatzung (Entwässerungssatzung - EWS) zu schaffen, weil bisher gültiges Satzungsrecht für die Erhebung von Beiträgen für die Entwässerungseinrichtung nach der Rechtsprechung des Senats nicht vorhanden war (vgl. BayVGH vom 18.1.2005 Az. 23 B 04.2222 = GK 2005 Nr. 150). - VGH Bayern, 24.02.2005 - 23 N 04.1291
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzung für die Verbesserung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Potsdam, 11.08.2008 - 8 K 3519/03
Rechtmäßigkeit einer Entwässerungssatzung und des Anschluss- und …
Danach ist eine Satzung nur dann insgesamt nichtig, wenn die nichtige Regelung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden kann, wenn es wegen der Teilnichtigkeit einer Regelung an einem für die ganze Satzung unerlässlichen Bestandteil fehlt oder wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Februar 2005 - 23 N 04, 1291 - BayVBl 2005, 757; Urteil vom 18.1. 2005 - 23 B 04.2222 - m.w.N.; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. Juli 2000 - 2 D 27/00; Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE - LKV 2003, 284). - VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972
Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 13.424
Beitragssatzung, Entwässerung, Vorauszahlung, Anschlussbedarf, Kommunalabgabe, …
- VG Ansbach, 15.10.2012 - AN 1 S 12.01385
Vorauszahlung auf einen Verbesserungsbeitrag; Satzung mit vorläufigen …
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761
Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der …
- VG Regensburg, 25.02.2021 - RN 11 K 20.269
Gemeinde, Bescheid, Beitragspflicht, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage, …
- VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 4 K 15.874
Beitragspflicht für die Herstellung einer Entwässerungsanlage
- VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502
Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich …
- VG Bayreuth, 29.03.2017 - B 4 K 15.451
Ermessenserwägungen der Kommune bei dem Vergleich von Entwässerungsalternativen
- VG Bayreuth, 20.10.2021 - B 4 K 19.321
Bezeichnung des Amtsblattes einer Gemeinde, Bestimmtheit der …
- VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
- VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 K 14.183
Herstellungsbeitrag - Kanal
- VG Würzburg, 17.03.2010 - W 2 K 09.721
Markt Kirchzell, Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserversorgung vom 20.12.2005
- VG Ansbach, 08.04.2008 - AN 1 K 06.00636
Abtrennung eines Drainagenanschlusses vom öffentlichen Schmutzwasserkanal; …
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