Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.07.1988 - 23 B 87.00913 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Diesen zwischen Grundstücksgröße und tatsächlicher Bebauung bestehenden Zusammenhang berücksichtigt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und hält es in ständiger Rechtsprechung für zulässig, bei einer reinen Schmutzwasserkanalisation bis zu 10 % des beitragsfähigen Aufwandes über den Faktor Grundstücksfläche zu verteilen, um die Differenz zwischen der tatsächlichen und der in der Regel nicht erreichten zulässigen Ausnutzung etwas auszugleichen (vgl. BayVGH, Urteil vom 8. April 1983 - Nr. 23 B 81 A.342 - BayVBl. 1984, 341, Beschlüsse vom 13. Oktober 1987 - 23 CS 87.00912 - n. v. und vom 4. Mai 1988 - Nr. 23 CS 87.02524 - n. v., Urteil vom 15. Juli 1988 - Nr. 23 B 87.00913 - n. v., Beschluss vom 13. Juni 1990 - Nr. 23 CS 89.02504 - n. v., Urteile vom 26. Oktober 2000 - Nr. 23 B 00.1146 - a. a. O., vom 25. Juli 2001 - Nr. 23 B 00.2601 a. a. O. …und vom 26. Oktober 2006 - Nr. 23 B 06.1672 - juris Rn. 22).
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