Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.05.1990 - 23 B 87.03212 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 97
Wird zitiert von ... (3)
- VG Regensburg, 23.02.2015 - RO 8 K 14.122
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
Zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse kann vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff abgewichen werden und ein Grundstück nur hinsichtlich eines rechnerisch zu ermittelnden Teiles seiner Fläche erschlossen sein, wenn die volle Ausschöpfung des im Bebauungsplan zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung durch eine für das Grundstück bestehende öffentlich-rechtliche Baubeschränkung verhindert wird (BayVGH, U.v. 25.5.1990 - 23 B 87.03212). - OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
4 ZEO 1272/97 3 der Rechtssicherheit vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. nur: BayVGH, Urteil v. 25. Mai 1990 - 23 B 87.03212 -, in NVwZ 1991, 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 26. April 1989 - 9 L 7/89 -, in NVwZ 1989, 1088 f.). - OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juni 1998 (4 ZEO 1272/97) bereits ausgeführt hat, spricht jedoch vieles dafür, auch im Beitragsrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. nur: BayVGH, Urteil vom 25. Mai 1990 - 23 B 87.03212 -, in NVwZ 1991, 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 26. April 1989 - 9 L 7/89 -, in NVwZ 1989, 1088 f.).
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