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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.06.1989 - 23 B 87.03548   

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https://dejure.org/1989,25059
VGH Bayern, 30.06.1989 - 23 B 87.03548 (https://dejure.org/1989,25059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.1989 - 23 B 87.03548 (https://dejure.org/1989,25059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - 23 B 87.03548 (https://dejure.org/1989,25059)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen …

    Nach dieser Vorschrift kann ein Grundstückseigentümer die in der Leitungsverlegung bestehende unterirdische Einwirkung auf sein Grundstück nicht verbieten, weil diese allein schon im Hinblick auf die erforderliche Frostsicherheit in einer solchen Tiefe vorgenommen worden ist, dass der Eigentümer an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann, zumal die weitere Grundstücksnutzung sonst in keiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.04.1985 - 23 B 83 A.2018 -, Umdruck S. 25; Urteil vom 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2013 - 1 M 163/13

    Eine Änderungssatzung ändert nur die Satzung, die sie ändert.

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 161/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Wiederaufleben einer Änderungssatzung

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 160/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 162/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 164/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Gleichheitsverstoß bei Gebührenbefreiung für …

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 166/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 165/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris;… Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
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