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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.05.1991 - 23 B 89.504   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14877
VGH Bayern, 03.05.1991 - 23 B 89.504 (https://dejure.org/1991,14877)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.1991 - 23 B 89.504 (https://dejure.org/1991,14877)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 23 B 89.504 (https://dejure.org/1991,14877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Greifswald, 29.10.2015 - 3 A 1174/13

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenersatzanspruch der Gemeinde

    So können Erstattungsansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer dann gerechtfertigt sein, wenn die objektive Interessenlage nach der zugrunde liegenden Situation mit einer Geschäftsführung ohne Auftrag vergleichbar ist (vgl. für einen satzungsrechtlich normierten Erstattungsanspruch: VGH München, Urt. v. 03.05.1991 - 23 B 89.504 -, juris).

    Denn der Umstand, dass der kommunale Aufgabenträger den Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag durch Verwaltungsakt geltend machen konnte, beruht auf dem Umstand, dass die betreffende Abgabensatzung eine entsprechende Befugnis vorsah (VGH München Urt. v. 03.05.1991, a.a.O. Rn. 57;… Urt. v. 01.12.1992, a.a.O. Rn. 34).

  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 6 K 375/14

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

    Soweit nach Auffassung des Bayerischen VGH (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1999 - 23 ZB 99.1401 -, juris;… Urteil vom 1. Dezember 1992, a. a. O.; Urteil vom 3. Mai 1991 - 23 B 89.504 -, juris; Urteil vom 26. Juli 1989 - 23 B 87.04051 -, KStZ 1990 S. 78), etwas Anderes gelte, wenn sich ein Hoheitsträger in zulässiger Weise durch den Erlass einer - wenn auch aus formellen oder materiellen Gründen unwirksamen - Satzung einen Anspruch auf Leistung einer Abgabe geschaffen habe, ergibt sich hieraus im vorliegenden Fall nichts Anderes.
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