Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.12.1992 - 23 B 90.2251 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15
Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige …
Rn. 32 Zwar wird im Bereich der Wasserversorgung der von der Klägerin bis zur Änderung des Tarifsystems unterschiedslos zugrunde gelegte, auf die Nenngröße des jeweils eingebauten Wasserzählers abstellende Maßstab ebenfalls als zulässig erachtet (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431; NVwZ-RR 2003, 300; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 23 B 90.2251, juris Rn. 43; OVG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE, juris Rn. 97; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02, juris Rn. 4). - VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13
Wassergebühr
Dieser Maßstab ist allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 44, und Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 23 B 90.2251 -, sämtlich auch Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93
Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit
Schließlich zeigt auch ein Vergleich mit dem von der Rechtsprechung bisher ebenfalls für zulässig erachteten Maßstab der Nenngröße des Wasserzählers (…BVerwG, Beschl. v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982, 31, BVerwG, Urt. v. 01.08.1986, aaO;… BayVGH, Urt. v. 15.03.1991, a.a.O.; BayVGH, B. v. 30.07.1991 - 23 N 91.755; BayVGH, Urteil v. 18.12.1992 - 23 B 90.2251 - vgl. zur Abwassergrundgebühr: OVG Lüneburg, Urt. v. 21.04.1983, a.a.O.), daß die Wahl eines Wohneinheitenmaßstabes im vorliegenden Fall keinen rechtlichen Bedenken begegnet. - VG Ansbach, 25.07.2006 - AN 1 K 04.02965
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Gebührenerhebung für die Nutzung der …
Denn die Rückwirkung einer Gebührenregelung für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung ist zulässig, wenn die Betroffenen in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird (hier: 1. Juni 2004), mit einer solchen Regelung rechnen mussten und nicht durch eine inzwischen für die Zukunft erlassene Regelung ein schutzwürdiges Vertrauen erzeugt wurde, dass für den zurückliegenden Zeitraum kein Gebührentatbestand mehr geschaffen werde (vgl. BayVGH, U. v. 18.12.1992, 23 B 90.2251).
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