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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9789
VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabe zur Errichtung einer im gesamten Wirkungsbereich tätigen gemeinsamen Wasserversorgungsanlage mit den dazu erforderlichen örtlichen Versorgungsleitungen; Beitragssatzung für die Erweiterung und Verbesserung der Wasserversorgungsanlage (BS-EV/WAS); Ortsrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449
    Dafür ist ein Abstand von etwa vier Jahren von der Anforderung der Vorauszahlung, spätestens aber von dem Erlaß des Widerspruchsbescheides bis zur Entstehung der Beitragspflicht allgemein als notwendig und ausreichend zu erachten (vgl. BVerwG vom 23.05.1975 BVerwGE 48, 247; BayVGH vom 29.11.1991 Az. 23 B 89.01824).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449
    Er muß "in Sicht" , also in einer angemessenen Zeit zu erwarten sein (vgl. BVerwG vom 31.01.1968 BVerwGE 29, 90 zu dem selben Begriff in Verbindung mit einer Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BBauG ).
  • VGH Bayern, 08.07.1987 - 23 CS 87.00979
    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449
    Für die Beurteilung des danach rechtswidrigen, also des die ermittelte Höhe von 950, 30 DM übersteigenden Teils des festgesetzten Beitrags von 1.081,97 DM, sind aber nach dem anzuwendenden landesrechtlichen Kommunalabgaben- und Verfahrensrecht die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgebend, wie sie am Ende des Verwaltungsverfahrens und damit bei Erlaß des Widerspruchsbescheids am 12. August 1987 gegeben waren (vgl. BayVGH vom 12.03.1982 BayVBl 1982, 628; vom 08.07.1987 BayVBl 1988, 272).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Mit Blick auf Beiträge bezeichnet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Überdeckung als "hinnehmbar", wenn sie weniger als 10 % betrage (etwa Urteil vom 20.12.1991 - 23 B 90.3449 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle; …

    Mit Blick auf Beiträge bezeichnet der Bayerische VGH (etwa Urteil v. 20.12.1991 - 23 B 90.3449 und 3451, VGHE 45, 20 f.) eine Überdeckung als "hinnehmbar", wenn sie weniger als 10 % betrage.
  • VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740

    Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist, …

    Die getroffene Regelung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt, da nach der überzeugenden Gesetzesbegründung (…LT-Drs. 17/370, S. 18) dem Umstand Rechnung getragen wird, dass auch im Beitragsrecht auf die Sach- und Rechtslage der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, und folglich eine Änderung der Rechtslage im fakultativ möglichen (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO) Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. U. v. 1.3.2012, 20 B 11.1723, Rdnr. 17, juris: U. v. 28.2.1995, 23 B 92.3295, Rdnr. 23, juris unter Verweis auf U. v. 20.12.1991, 23 B 90.3449;… U. v. 31.8.1984, 23 B 82 A. 1204, Rdnr. 14, juris).
  • VG Gera, 12.12.2024 - 2 K 637/22

    Heranziehung zu Beiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; ehemalige …

    Weiterhin ist in der Rechtsprechung im Beitragsrecht eine Fehlertoleranz von 10 % anerkannt, d. h., dass das Aufwandsüberschreitungsverbot nur dann verletzt ist, wenn der satzungsmäßig festgelegte Beitragssatz den höchstzulässigen Beitragssatz um mehr als 10 % übersteigt (VG Gera, Urteil vom 21. September 2022 - 2 K 301/09 Ge; VGH München, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 23 B 90.3449 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 1992 - 2 A 2024/89;… Blomenkamp, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1468 m. w. N.).
  • VG Gera, 21.09.2011 - 2 K 301/09

    Heranziehung zur Zahlung eines Herstellungsbeitrages für die öffentliche …

    Diese Fehlertoleranz ist nach Auffassung der Kammer überschritten, wenn der satzungsmäßig festgelegte Beitragssatz den höchstzulässigen Beitragssatz um mehr als 10 % übersteigt (VGH München, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 23 B 90.3449 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 1992 - 2 A 2024/89;… Blomenkamp, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1468 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.526

    Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag für die öffentliche …

    Auch wenn die für die Wasserversorgung durchgeführten Baumaßnahmen zugleich den erforderlichen Feuerschutz und damit die Erfüllung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis gewährleisten, ist dieser Aufwand nicht durch eine Eigenbeteiligung der Gemeinde abzudecken (BayVGH vom 3.3.1997 Az. 23 N 92.3515, Gemeindekasse 1997, Nr. 167; BayVGH vom 20.12.1991 Az. 23 B 90.3449, VGHE 45, S. 20 ff. , für einen Fall, in dem das Gericht davon ausging, dass für die Löschwasserversorgung "kein besonderer Aufwand entstanden" ist; vgl. auch VG Regensburg vom 16.1.2002 Az. RN 3 K 00.2518 - RdNr. 36;… Stadelöder a.a.O., RdNr. 194 zu Art. 5 jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BayVGH).
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