Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.09.1997 - 23 B 94.3773 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
Übergangsregelung für nicht veranlagte Altanschließer
Eine Übergangsregelung in einer Abgabesatzung, wonach von vorangegangenen Satzungen erfasste Beitragstatbestände als abgeschlossen behandelt werden, ohne dass sie bestandskräftig veranlagt wurden, verstößt gegen den Gleichheitssatz und führt zur Nichtigkeit des gesamten Beitragsteils (Fortführung von BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773).Rn. 13 Mit Schreiben vom 5. März 2018 hörte der Senat die Beteiligten zur beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO an und wies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des vormaligen 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darauf hin, dass die Übergangsregelung des § 18 der BGS-WAS vom 15. April 2010 einer inhaltlichen Prüfung nicht standhalten dürfte, weil sie auch Beitragstatbestände als abgeschlossen behandle, die von vorangegangenen Satzungen erfasst werden sollten, auch wenn keine bestandskräftigen Veranlagungen vorlägen (mit Verweis auf BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773).
Darüber hinaus liegt es im weiten Ermessensspielraum des Satzungsgebers, eine solche Übergangsregelung auch auf "erfüllte" Beitragstatbestände nach früherem, ungültigen Satzungsrecht zu erstrecken, die noch nicht durch den Erlass eines bestandskräftig gewordenen Bescheides als "abgeschlossen" zu betrachten sind, und eine Heranziehung in Höhe der nach der alten nichtigen Regelung bestimmten Sätze zu begrenzen (BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773 - juris).
- VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.124
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 19.06.2018 - 20 ZB 17.569
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Beitrag für die Herstellung der …
Darüber hinaus liegt es im weiten Ermessensspielraum des Satzungsgebers, eine solche Übergangsregelung auch auf "erfüllte" Beitragstatbestände nach früherem, ungültigem Satzungsrecht zu erstrecken, die noch nicht durch den Erlass eines bestandskräftig gewordenen Bescheides als "abgeschlossen" zu betrachten sind, und eine Heranziehung in Höhe der nach der alten nichtigen Regelung bestimmten Sätze zu begrenzen (BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773 - BeckRS 1997, 24885).
- VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.121
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.122
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.125
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292).
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