Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.10.1996 - 23 B 95.3447 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 09.06.2015 - 20 B 15.200
Herstellungsbeitrag und Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag für öffentliche …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht allein darauf an, ob der veranlagte Dachraum baurechtlich als Vollgeschoss gilt (was angesichts seiner Abmessungen hier ausscheidet, vgl. Art. 83 Abs. 7 BayBO i.d.F. d. Bekanntmachung vom 14.8.2007 GVBl S. 588) oder ob dort Aufenthaltsräume untergebracht werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2009 - 20 BV 09.453; U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340 BayVBl 2007, 88 = GK 2006 Nr. 211; B.v. 22.5.2003 - 23 CS 03.1078; v. 13.8.2001, 23 ZB 01.212; U.v. 18.11.1999 - 23 N 98.3160 BayVBl 2000, 208 = GK 2000 Nr. 89; U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 GK 1997 Nr. 177).Subjektive Ausbau- oder Nutzungsvorstellungen des Bauherrn sind nicht maßgeblich, ebenso wenig ist entscheidend, ob durch typische bauliche Gestaltungen der spätere Ausbau von Aufenthaltsräumen gleichsam angelegt ist (BayVGH, U.v. 18.10.1996, a.a.O.).
Rn. 20 Ein Dachgeschoss ist jedenfalls dann nicht als "ausgebaut" anzusehen, wenn Verputz an den Wänden, wenn Tapeten, Türen und Türzargen, Heizkörper und etwa sanitäre Einrichtungen fehlen, wenn an der Innenseite des Dachs lediglich eine Holzverkleidung angebracht oder wenn eine Dämmung zumindest entsprechend der Energieeinsparverordnung erfolgt ist und wenn ansonsten auch unter Einbeziehung einer geringen Stehhöhe (1,60 m) keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass durch den Ausbau eine über die normale Dachgeschossnutzung hinausgehende Nutzung - objektiv - möglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.1996, a.a.O.; s. auch § 10 Abs. 3 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - Energiesparverordnung (EnEV) - vom 24.7.2007 BGBl I S. 1579).
- VGH Bayern, 06.12.2018 - 20 BV 16.2389
Zum Begriff des Dachgeschosses im Entwässerungsbeitragsrecht
Das Dachgeschoss muss sich in seinem gegenwärtigen Zustand über das normale Maß einer Speichernutzung hinaus objektiv für eine Nutzung eignen, die den Vorteil aus der gemeindlichen Einrichtung erhöht (vgl. BayVGH, U.v. 23 B 05.2340 - BayVBl. 2007, 88; U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 - juris). - VG München, 02.12.2010 - M 10 K 09.5865
Prozentualer Abschlag bei der Veranlagung von Dachgeschossen; …
Es ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig und geboten, Dachgeschosse nur heranzuziehen, soweit sie ausgebaut sind (vgl. BayVGH vom 19.7.2001 Az. 23 CS 01.1376; vom 18.10.1996 Az. 23 B 95.3447). - VG Bayreuth, 17.10.2018 - B 4 K 17.437
Beteiligung am Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Subjektive Ausbau- oder Nutzungsvorstellungen des Bauherrn sind nicht maßgeblich, ebenso wenig ist entscheidend, ob durch typische bauliche Gestaltungen der spätere Ausbau von Aufenthaltsräumen gleichsam angelegt ist (BayVGH, U. v. 18.10.1996, 23 B 95.3447, juris Rn. 21). - VG Bayreuth, 18.03.2024 - B 4 S 24.69
Festsetzungsverjährung, Ergänzungsbeitrag, Geschossflächenmehrung
Subjektive Ausbau- oder Nutzungsvorstellungen des Bauherrn sind nicht maßgeblich, ebenso wenig ist entscheidend, ob durch typische bauliche Gestaltungen der spätere Ausbau von Aufenthaltsräumen gleichsam angelegt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 - juris Rn. 21).
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