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| VGH Bayern, 13.10.1998 - 23 B 96.2491 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 4 B 08.2744
Entwässerungssatzung der Stadt Geretsried
Den Gemeinden steht nämlich grundsätzlich bezüglich ihrer Planungen für die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen ein weiter Einschätzungsspielraum zu, in den die Gerichte nur bei evidenter Fehleinschätzung eingreifen dürfen (BayVGH vom 13.10.1998, Az. 23 B 96.2491 in juris mit Hinweis auf Hölzl/Hien, Gemeindeordnung, Art. 7 Anm. 4 und 5 sowie BayVGH vom 21.7.1997, Az. 23 B 94.1678; BayVGH vom 18.3. 2004, Az. 23 B 03.2843; BayVGH vom 27.3.1987, Az. 23 B 85 A 2785, GK 1988/46). - VG Augsburg, 06.05.2021 - Au 2 K 21.68
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung
Bei der zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 13.10.1998 - 23 B 96.2491 - juris Rn. 34) sei über zivilrechtliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu entscheiden gewesen, d.h. es habe sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Forderung gehandelt. - VG Regensburg, 24.01.2014 - RN 3 K 13.01261
(Kein) Anspruch auf Verlängerung des gemeindlichen Kanals
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe kommt den Gemeinden ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in den die Rechtsaufsichtsbehörden und die Gerichte nur bei evidenten Fehleinschätzungen eingreifen können (vgl. BayVGH vom 13.10.1998 Az. 23 B 96.2491). - VG Regensburg, 24.01.2014 - 3 K 13.01261
(Kein) Anspruch auf Verlängerung des gemeindlichen Kanals, (Kein) Anspruch auf …
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe kommt den Gemeinden ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in den die Rechtsaufsichtsbehörden und die Gerichte nur bei evidenten Fehleinschätzungen eingreifen können (vgl. BayVGH vom 13.10.1998 Az. 23 B 96.2491). - VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 06.01777
Fortsetzungsfeststellungsklage; Grundstücksanschluss (Hausanschlusskanal); …
Die Beklagte kann den behaupteten Erstattungsanspruch nur im Wege der - vorliegend nicht erhobenen - Leistungsklage geltend machen, weil für den Erlass eines Verwaltungsaktes die rechtliche Grundlage fehlt (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.10.1998, 23 B 96.2491).
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