Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.1998 - 23 B 96.328 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 15.10.2008 - 4 ZB 08.483
Entwässerungseinrichtung; Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private …
Vielmehr ist darüber hinaus erforderlich, dass diese Aufwendungen in keinem tragbaren Verhältnis zum Wert des Grundstücks stehen (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2008 - 4 ZB 08.336 - juris , u.v. 13.8.1998 - 23 B 96.328 - juris m.w.N.).Das Verwaltungsgericht hat allein den Bodenwert plausibel mit etwa 80.000 EUR beziffert und hierbei zu Recht die durch die Erschließung vermittelte Wertsteigerung mit berücksichtigt (vgl. etwa BayVGH, B.v.13.8.1998 - 23 B 96.328 juris m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 15 A 1505/12
Verfügung über den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche …
Rn. 19 VGH Bayern, Urteil vom 13. August 1998 23 B 96.328 -, juris (m. w. N.). - VGH Bayern, 29.06.2011 - 4 N 10.2009
Normenkontrolle; Entwässerungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang; …
Das Eigentumsrecht des Inhabers einer privaten Kläranlage ist insofern von vornherein dahin eingeschränkt, dass er die Anlage nur solange benutzen darf, bis die Gemeinde von der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis Gebrauch macht, die Abwasserbeseitigung im öffentlichen Interesse in ihre Verantwortung zu übernehmen und hierfür den Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen; sofern sich daraus im Einzelfall unzumutbare Härten ergeben, kann dem durch die in der Satzung vorgesehene Befreiungsmöglichkeit hinreichend Rechnung getragen werden (…BVerwG vom 19.12.1997 a.a.O.;… BayVerfGH vom 11.5.2004 a.a.O.; BayVGH vom 13.8.1998 Az. 23 B 96.328 ).
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 13.3026
Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag zur gemeindlichen …
Das Eigentumsrecht des Inhabers einer privaten Kläranlage ist insofern von vornherein dahin eingeschränkt, dass er die Anlage nur solange benutzen darf, bis die Gemeinde von der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis Gebrauch macht, die Abwasserbeseitigung im öffentlichen Interesse in ihre Verantwortung zu übernehmen und hierfür den Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen; sofern sich daraus im Einzelfall unzumutbare Härten ergeben, kann dem durch die in der Satzung vorgesehene Befreiungsmöglichkeit hinreichend Rechnung getragen werden (…vgl. BVerwG, B. v. 19.12.1997 - 8 B 234/97 - juris Rn. 2;… BayVerfGH, E. v. 11.5.2004 - Vf. 44-VI-02 - juris Rn. 26; BayVGH, U. v. 13.8.1998 - 23 B 96.328 - juris Rn. 20). - VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427
Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung, …
Der Wert des streitgegenständlichen Grundstücks mit Wohnbebauung ist daher offenkundig so beachtlich, dass selbst der von Klägerseite angenommene Kostenaufwand von circa 6.000 EUR mit Sicherheit nicht außer Verhältnis zum Wert des Grundstückes steht (vgl. auch BayVGH, U. v. 13.08.1998 Az. 23 B 96.328; U. v. 18.06.1997 Az. 23 B 96.4008). - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.1350
Kommunalrecht, Entwässerungsanlage, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 12.10.2008 - 4 ZB 08.483; BayVGH, U.v. 13.8.1998 - 23 B 96.328 - Rn. 22, beides juris) kann zwar die Höhe der Anschlusskosten im Einzelfall eine Befreiung rechtfertigen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".