Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.12.1997 - 23 B 96.851 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.12.1997 - 23 B 96.851
- BVerwG, 04.03.1998 - 8 B 28.98
Wird zitiert von ... (14)
- VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430
Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem …
Rn. 24 Zu Recht ist der Beklagte davon ausgegangen, dass erst mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Beklagten und der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung vom 23. November 2011 erstmals wirksam eine Beitragspflicht begründet wurde mit der Folge, dass - mangels einer Übergangsregelung in der Satzung - früher geleistete Beitragszahlungen (grundstücks-, nicht personenbezogen) auf den sich satzungsgemäß ergebenden Herstellungsbeitrag anzurechnen sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2011, 20 ZB 11.220; B.v. 2.8.2005, 23 ZB 05.349, GK 2006/63; U.v. 16.3.2005, 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108 ff. = GK 2005/188; B.v. 20.12.2004, 23 CS 04.3051; U.v. 15.5.2003, 23 B 02.3261, BayVBl 2004, 144 ff. = GK 2004/26; B.v. 5.12.2001, 23 ZS 01.2926; B.v. 9.10.2001, 23 CS 01.985; U.v. 1.12.1997, 23 B 96.851, BayVBl 1998, 214 f. = GK 1998/126).Insoweit kann letztlich nichts anderes gelten als in dem Falle, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses der erstmals gültigen Satzung beim Herstellungsaufwand berücksichtigte Anlagenteile keinen Vorteil mehr vermitteln können, wenn z. B. eine alte Kläranlage abgebrochen werden musste (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.1997, 23 B 96.851, BayVBl 1998, 214 f. = GK 1998/126).
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740
Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist, …
Zu Recht ist der Beklagte davon ausgegangen, dass erst mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Beklagten und der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung vom 23. November 2011 erstmals wirksam eine Beitragspflicht begründet wurde mit der Folge, dass - mangels einer Übergangsregelung in der Satzung - früher geleistete Beitragszahlungen (grundstücks-, nicht personenbezogen) auf den sich satzungsgemäß ergebenden Herstellungsbeitrag anzurechnen sind (vgl. BayVGH, B. v. 29.3.2011, 20 ZB 11.220; B. v. 2.8.2005, 23 ZB 05.349, GK 2006/63; U. v. 16.3.2005, 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108 ff. = GK 2005/188; B. v. 20.12.2004, 23 CS 04.3051; U. v. 15.5.2003, 23 B 02.3261, BayVBl 2004, 144 ff. = GK 2004/26; B. v. 5.12.2001, 23 ZS 01.2926; B. v. 9.10.2001, 23 CS 01.985; U. v. 1.12.1997, 23 B 96.851, BayVBl 1998, 214 f. = GK 1998/126).Insoweit kann letztlich nichts anderes gelten als in dem Falle, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses der erstmals gültigen Satzung beim Herstellungsaufwand berücksichtigte Anlagenteile keinen Vorteil mehr vermitteln können, wenn z. B. eine alte Kläranlage abgebrochen werden musste (vgl. BayVGH, U. v. 1.12.1997, 23 B 96.851, BayVBl 1998, 214 f. = GK 1998/126).
- VGH Bayern, 16.05.2008 - 20 ZB 08.903
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …
Ein Vertrauensschutz für nicht bestandskräftig abgeschlossene Beitragstatbestände besteht grundsätzlich nicht (vgl. hierzu BVerwG vom 15.4.1983 NVwZ 1983, 612; BayVGH vom 17.5.2006 Az. 23 CS 06.928; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.2971; vom 1.12.1997 BayVBl 1998, 214).
- VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292
Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.124
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Rn. 27 Bei fehlgeschlagenem Satzungsrecht hat es der Verwaltungsgerichtshof für zulässig erachtet, die Altanschließer nach dem neuen Satzungsrecht nochmals zu einem Herstellungsbeitrag heranzuziehen und früher geleistete Beiträge lediglich anzurechnen (vgl. BayVGH vom 1.12.1997 BayVBl 1998, 214 = GK 1998 Nr. 126; vom 29.1.1998 Az. ZB 97.3272; vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144). - VGH Bayern, 03.06.2019 - 20 ZB 18.882
Rechtswidrige Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag
Es ist auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass der Beitragsgläubiger mit Inkrafttreten der Beitragssatzung sämtliche Beitragsschuldner, also Alt- und Neuanschließer, zu einem Herstellungsbeitrag, insbesondere einem Beitrag für die zulässige Geschossfläche, veranlagen kann und früher geleistete Beiträge der Altanschließer lediglich anzurechnen wären (BayVGH, U.v. 1.12.1997 - 23 B 96.851- BayVBl 1998, 214). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.121
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Rn. 27 Bei fehlgeschlagenem Satzungsrecht hat es der Verwaltungsgerichtshof für zulässig erachtet, die Altanschließer nach dem neuen Satzungsrecht nochmals zu einem Herstellungsbeitrag heranzuziehen und früher geleistete Beiträge lediglich anzurechnen (vgl. BayVGH vom 1.12.1997 BayVBl 1998, 214 = GK 1998 Nr. 126; vom 29.1.1998 Az. ZB 97.3272; vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144). - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133
Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …
Da die Anschlussnehmer aus nicht mehr vorhandenen Anlagenteilen keinen Vorteil mehr ziehen können, können diese nicht mehr in den Investitionsaufwand zur Kalkulation der (neuen) Herstellungsbeitragssätze aufgenommen werden (BayVGH, U.v. 1.12.1997 - 23 B 96.851 - juris Rn. 29). - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich unmittelbar aus dem in Art. 15 Abs. 2 Satz 1 GO geregelten Gleichbehandlungsgrundsatz bei erstmals gültigem Satzungsrecht - hier in Form der Verbesserungsbeitragssatzung vom 5. Dezember 2017 - im Falle einer vorher bereits erfolgten Heranziehung zu einem Beitrag - hier bei Neuanschließern im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 14. Dezember 2017 zu einem den Verbesserungsaufwand bereits beinhaltenden erhöhten Herstellungsbeitrag - die Pflicht zur Anrechnung der bisherigen Leistungen in der tatsächlich erbrachten Höhe (BayVGH, U.v. 1.12.1997 - 23 B 96.851 - juris Rn. 28;… U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - juris Rn. 52;… U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 70;… B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 21). - VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646
Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als …
Es ist jedoch zulässig, eine prozentuale Kürzung dieser "Vorleistungen" vorzunehmen, die sich auf Investitionen für Anlagenteile beziehen, die nicht mehr vorhanden sind, jedoch vom Grundstückseigentümer über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen worden waren (vgl. BayVGH vom 1.12.1997 Az. 23 B 96.851). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.122
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
- VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.125
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
- VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
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