Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 96.918 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1708
Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung
Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (…U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; - ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32;… B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Anschlussbeitragsrecht
Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (…U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; -ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32;… B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig …
Rn. 27 Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Entwässerungsanlage eine Übergangslösung darstellt oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten ist, ist grundsätzlich in erster Linie auf den Planungswillen des Einrichtungsträgers abzustellen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 23.07.1998 - 23 B 96.918 -, zit. nach JURIS).
- OVG Sachsen, 02.10.2024 - 5 A 17/23
Ausgleichsabgabe, ; Sanierungsgebiet, ; Sanierungssatzung, ; Aufhebungssatzung, ; …
Rn. 31 Die Sanierungssatzung vom 26. August 1996 war zunächst unwirksam, weil sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde hätte ausgefertigt und bekannt gemacht werden dürfen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 34; BayVGH, Urt. v. 23. Juli 1998 - 23 B 96.918 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N.). - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01944
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01943
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01941
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01940
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918,. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01939
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01945
Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet
Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen. - VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01942
Berichtigung eines Beitragsbescheids aufgrund offenkundiger Unrichtigkeit
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 1 K 08.486
Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage; Festsetzungsverjährung (verneint); …
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