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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 96.918   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,43590
VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 96.918 (https://dejure.org/1998,43590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.1998 - 23 B 96.918 (https://dejure.org/1998,43590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 23 B 96.918 (https://dejure.org/1998,43590)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1708

    Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung

    Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (…U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; - ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32;… B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Anschlussbeitragsrecht

    Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (…U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; -ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32;… B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig …

    Rn. 27 Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Entwässerungsanlage eine Übergangslösung darstellt oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten ist, ist grundsätzlich in erster Linie auf den Planungswillen des Einrichtungsträgers abzustellen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 23.07.1998 - 23 B 96.918 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 02.10.2024 - 5 A 17/23

    Ausgleichsabgabe, ; Sanierungsgebiet, ; Sanierungssatzung, ; Aufhebungssatzung, ; …

    Rn. 31 Die Sanierungssatzung vom 26. August 1996 war zunächst unwirksam, weil sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde hätte ausgefertigt und bekannt gemacht werden dürfen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 34; BayVGH, Urt. v. 23. Juli 1998 - 23 B 96.918 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N.).
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01944

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01943

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01941

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01940

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918,.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01939

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet; Frühere in Hand- und …

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01945

    Einrichtungseinheit für das gesamte Gemeindegebiet

    Die Möglichkeit der Anschlussnahme an ein Provisorium vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.7.1998, 23 B 96.918, GK 1999/37; Beschluss vom 1.2.2001, 23 ZB 00.3118) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beitragspflicht für die Eigentümer der daran anschließbaren Grundstücke zu begründen.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.01942

    Berichtigung eines Beitragsbescheids aufgrund offenkundiger Unrichtigkeit

  • VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 1 K 08.486

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage; Festsetzungsverjährung (verneint); …

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