Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.09.1998 - 23 B 97.1101 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.942
Rückwirkender Erlass einer Stammsatzung - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der …
Richtig ist zwar, dass das Verwaltungsgericht nicht beachtet hat, dass nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein rückwirkender Erlass einer Stammsatzung nicht möglich ist, weil es sich um einen Widmungsakt handelt (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.1998 - 23 B 97.1101 - BayVBl 1999, 119 - GK 1999 Rn. 66). - VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.00195
(Endgültiger) Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Rn. 49 Voraussetzung für eine Beitragserhebung sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass der Zugang zu einer Einrichtung öffentlich-rechtlich und auch das Benutzungsverhältnis durch eine sogenannte Stamm- oder Benutzungssatzung i.S.v. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO geregelt sei (BayVGH, Beschluss vom 14.8.1998, 23 ZB 98.332; Urteile vom 17.8.1998, 23 B 97.1101 und vom 13.10.1998, 23 B 97.1610).
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