Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.01.1999 - 23 B 97.1150 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 20 BV 11.133
Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Verstöße gegen …
Deswegen konnte die Beklagte auch keine wirksamen Abgabesatzungen für die Erhebung von Beiträgen für ihre Anlage(n) erlassen (vgl. BayVGH vom 15.1.2007 Az. 23 CS 06.3315; vom 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150, jeweils m.w.N.).Rn. 30 Hatte die Beklagte nach alledem bis zum Jahr 2006 keine wirksamen Stammsatzungen, konnte sie auch nicht gültige Abgabesatzungen erlassen (vgl. BayVGH vom 15.1.2007 und 28.1.1999 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 20 B18.1929
Verbesserungsbeitrag für eine Wasserversorgungsanlage
Denn nur wer auf ortsrechtlicher Grundlage das Recht hat, eine dem öffentlichen Recht unterstellte, also gewidmete Einrichtung in Anspruch zu nehmen, kann die Vorteile nutzen, die die Einrichtung bietet (…vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 20 N 17.1760 - juris Rn. 23, B.v. 15.1.2007 - 23 CS 06.3315 - juris Rn. 25;… U.v. 19.2.2003 - 23 B 02.1109 - juris Rn. 24; U.v. 28.1.1999 - 23 B 97.1150 - juris Rn. 35;… U.v. 10.11.1998 - 23 B 97.503 - juris Rn. 24; U.v. 4.3.1988 - 23 B 87.1700 - BeckRS 1988, 07872).Rn. 33 c) Da die Erhebung von Abgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen ohne eine wirksame öffentlich-rechtliche Regelung des Zugangs zu dieser Einrichtung und deren Benutzung (Stammsatzung) unzulässig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2007 - 23 CS 06.3315 - juris Rn. 25;… U.v. 19.2.2003 - 23 B 02.1109 - juris Rn. 24; U.v. 28.1.1999 - 23 B 97.1150 - juris Rn. 35;… U.v. 10.11.1998 - 23 B 97.503 - juris Rn. 24; U.v. 4.3.1988 - 23 B 87.1700 - BeckRS 1988, 07872), konnte die Beklagte keine wirksame Abgabesatzung für die Erhebung von Beiträgen für die Erweiterung und Verbesserung der Versorgungsanlage im Ortsteil Stetten erlassen.
- VGH Bayern, 19.02.2003 - 23 B 02.1109
Nichtigkeit einer Satzung wegen Nichteinhaltung der im Rechtssetzungsverfahren …
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- VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung
Rn. 4 Insbesondere ist es nicht ersichtlich, dass der örtliche Geltungsbereich der BGS/EWS gegenüber dem der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Scheßlitz - Entwässerungssatzung - vom 19. Dezember 2006 (EWS) im Widerspruch steht oder doch Unklarheiten aufweist, die die der Beitragspflicht unterworfenen Grundstücke nicht hinreichend sicher erkennen ließen, was in der Tat der Wirksamkeit der Abgabensatzung und damit einer Beitragspflicht des Klägers für sein Grundstück entgegenstünde (so schon Senatsurteil vom 4.3.1988 Az. 23 B 87.1700; Senatsurteil vom 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150). - VGH Bayern, 25.07.2008 - 20 ZB 08.1405
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Dies kann auch, wie die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Az. 20 AS 08.1693 anklingen ließ, durch die Stammsatzung (Entwässerungssatzung - EWS) vom 18. November 2005 geschehen, die die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung widmet und nach deren § 1 Abs. 2 die Stadt Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt (vgl. BayVGH vom 21.12.2000 GK 2001 Nr. 173; vom 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150; vom 4.3.1988 Az. 23 B 87.1700;… s.a. Wuttig u.a., a.a.O. Teil I Frage 5 m.w.N.). - VG München, 11.11.2010 - M 10 K 10.25
Unbestimmtheit des Geltungsbereichs einer Satzung
Rn. 17 Zudem fehlt es an der Deckungsgleichheit zwischen der gewidmeten öffentlichen Einrichtung und dem Gebiet, für welches Abgaben zur öffentlichen Einrichtung erhoben werden können (hierzu BayVGH v. 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150 ; v. 11.5.2005 Az. 23 ZB 04.3348 m. w. N.). - VG München, 11.11.2010 - M 10 K 09.2822
Unbestimmtheit des Geltungsbereichs einer Satzung
Rn. 13 Zudem fehlt es an der Deckungsgleichheit zwischen der gewidmeten öffentlichen Einrichtung und dem Gebiet, für welches Abgaben zur öffentlichen Einrichtung erhoben werden können (hierzu BayVGH v. 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150 ; v. 11.5.2005 Az. 23 ZB 04.3348 m. w. N.). - VG München, 11.11.2010 - M 10 K 09.2823
Unbestimmtheit des Geltungsbereichs einer Satzung
Rn. 13 Zudem fehlt es an der Deckungsgleichheit zwischen der gewidmeten öffentlichen Einrichtung und dem Gebiet, für welches Abgaben zur öffentlichen Einrichtung erhoben werden können (hierzu BayVGH v. 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150 ; v. 11.5.2005 Az. 23 ZB 04.3348 m. w. N.).
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