Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.1999 - 23 B 97.3625 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010 Dies kann in Form einer konstitutiven Übergangsregelung in der Abgabesatzung oder außerhalb von ihr durch einen Gemeinderatsbeschluss geschehen (vgl. BayVGH vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625; vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308; vom 16.12.1988 BayVBl 1989, 629).
Denn ein Gemeinderatsbeschluss ist einer satzungsrechtlichen Übergangsregelung grundsätzlich gleichzustellen und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinden gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 GO, Beitragspflichtige gegenüber anderen Beitragspflichtigen gleich zu behandeln, so dass sie hinsichtlich der Beitragserhebung für ihr Grundstück nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Gemeindebürger in vergleichbaren Fällen (vgl. BayVGH vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Dies kann in Form einer konstitutiven Übergangsregelung in der Abgabesatzung oder außerhalb von ihr durch einen Gemeinderatsbeschluss geschehen (vgl. BayVGH vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625; vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308; vom 16.12.1988 BayVBl 1989, 629).Denn ein Gemeinderatsbeschluss ist einer satzungsrechtlichen Übergangsregelung grundsätzlich gleichzustellen und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinden gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 GO, Beitragspflichtige gegenüber anderen Beitragspflichtigen gleich zu behandeln, so dass sie hinsichtlich der Beitragserhebung für ihr Grundstück nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Gemeindebürger in vergleichbaren Fällen (vgl. BayVGH vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).
- VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2302
Kommunalabgabenrecht: Heranziehung von Dachgeschossen im Außenbereich // …
Dies wäre ein Verstoß gegen die Abgabengerechtigkeit gegenüber den Neuanschließern, weil letztere mit der zulässigen Geschossfläche nach den jetzigen Beitragssätzen zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen würden, während es bei den Altanschließern im Regelfall bei einer Veranlagung nach Pauschalsätzen verbliebe (vgl. hierzu BayVGH vom 1.2.2001 Az. 23 ZB 00.3123; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).Dies wäre ein Verstoß gegen die Abgabengerechtigkeit gegenüber den Neuanschließern, weil letztere mit der zulässigen Geschossfläche nach den jetzigen Beitragssätzen zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen würden, während es bei den Altanschlie- ßern im Regelfall bei einer Veranlagung nach Pauschalsätzen verbliebe (vgl. hierzu BayVGH vom 1.2.2001 Az. 23 ZB 00.3123; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 20 ZB 11.220
Antrag auf Zulassung der Berufung
Dies kann in Form einer konstitutiven Übergangsregelung in der Abgabesatzung oder außerhalb von ihr durch einen Gemeinderatsbeschluss geschehen (vgl. BayVGH vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625; vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308; vom 16.12.1988 BayVBl 1989, 629).Denn ein Gemeinderatsbeschluss ist einer satzungsrechtlichen Übergangsregelung grundsätzlich gleichzustellen und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinden gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 GO, Beitragspflichtige gegenüber anderen Beitragspflichtigen gleich zu behandeln, so dass sie hinsichtlich der Beitragserhebung für ihr Grundstück nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Gemeindebürger in vergleichbaren Fällen (vgl. BayVGH vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).
- VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2303
Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungsanlage; Beitragsmaßstab …
Dies wäre ein Verstoß gegen die Abgabengerechtigkeit gegenüber den Neuanschließern, weil letztere mit der zulässigen Geschossfläche nach den jetzigen Beitragssätzen zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen würden, während es bei den Altanschließern im Regelfall bei einer Veranlagung nach Pauschalsätzen verbliebe (vgl. hierzu BayVGH vom 1.2.2001 Az. 23 ZB 00.3123; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625). - VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2108
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Eine von diesem Grundsatz abweichende Übergangsregelung, deren Erlass im Ermessen des Satzungsgebers liegt, hat die Beklagte weder in ihrer Abgabesatzung noch außerhalb der Satzung im Wege eines Gemeinderatsbeschlusses wirksam getroffen (vgl. BayVGH vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625; vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308). - VGH Bayern, 10.07.2012 - 20 ZB 12.944
Antrag auf Zulassung der Berufung
In ständiger Rechtssprechung hat der Senat betont, dass ein Gemeinderatsbeschluss als Übergangsregelung auch vollzogen werden muss (vgl. BayVGH vom 29.04.2010, BayVBL 2011, 240 m. w. Nachweisen; siehe auch bereits BayVGH vom 18.02.1999 Az. 23 B 97.3625, LS in VwRR BY 1999, 235). - VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Antrag auf Zulassung der Berufung
In ständiger Rechtssprechung hat der Senat betont, dass ein Gemeinderatsbeschluss als Übergangsregelung auch vollzogen werden muss (vgl. BayVGH vom 29.04.2010, BayVBL 2011, 240 m. w. Nachweisen; siehe auch bereits BayVGH vom 18.02.1999 Az. 23 B 97.3625, LS in VwRR BY 1999, 235). - VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.941
Antrag auf Zulassung der Berufung
In ständiger Rechtssprechung hat der Senat betont, dass ein Gemeinderatsbeschluss als Übergangsregelung auch vollzogen werden muss (vgl. BayVGH vom 29.04.2010, BayVBL 2011, 240 m. w. Nachweisen; siehe auch bereits BayVGH vom 18.02.1999 Az. 23 B 97.3625, LS in VwRR BY 1999, 235). - VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646
Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als …
- VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.759
Übergangsregelung; nichtiges Satzungsrecht; Kommunalabgaben; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".