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| VGH Bayern, 10.11.1998 - 23 B 97.439 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430
Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem …
Die EWS 1970 ist bereits aus formellen Gründen nicht rechtswirksam zustande gekommen, weil sie bereits am 24. November 1970 und damit vor der am 15. Dezember 1970 erteilten rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Landratsamts ... ausgefertigt worden war (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2004, 23 CS 04.3051; U.v. 10.11.1998, 23 B 97.439; U.v. 15.10.1992, 6 B 89.2341, BayVBl 1993, 213 f. = NVwZ-RR 1993, 212; U. v. 16.3.1990, 23 B 88.567, BayVBl 1991, 23 f. = NVwZ-RR 1990, 588 f.). - VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
Berufungszulassung (abgelehnt); Akteneinsicht; Aufklärungsrüge; Schriftsatzfrist; …
Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder die bewusst herbeigeführt wurden (vgl. BayVGH vom 11.7.1991 GK 1992 Nr. 5; vom 10.11.1998 Az. 23 B 97.439; v. 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683). - VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740
Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist, …
Die EWS 1970 ist bereits aus formellen Gründen nicht rechtswirksam zustande gekommen, weil sie bereits am 24. November 1970 und damit vor der am 15. Dezember 1970 erteilten rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Landratsamts ... ausgefertigt worden war (vgl. BayVGH, B. v. 20.12.2004, 23 CS 04.3051; U. v. 10.11.1998, 23 B 97.439; U. v. 15.10.1992, 6 B 89.2341, BayVBl 1993, 213 f. = NVwZ-RR 1993, 212; U. v. 16.3.1990, 23 B 88.567, BayVBl 1991, 23 f. = NVwZ-RR 1990, 588 f.).
- VGH Bayern, 15.03.2005 - 23 B 04.2579
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 04.12.2003 - 23 B 03.1838
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen durch die Gemeinden von den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 18.10.2016 - AN 1 K 15.01391
Heranziehung zu Beitrag zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage
Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Hinnehmbarkeit einer unbewussten Überdeckung bis zu einer Grenze von 12% (vgl. BayVGH, U. v.10.11.1998, 23 B 97.439) ergibt sich nichts anderes.
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