Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.02.2005 - 23 BV 04.1731 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ab wann ist eine gesplittete Abwassergebühr geboten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage gegen einen Abwassergebührenbescheid; Ermächtigung zur Gebührenerhebung; Geringfügigkeitsgrenze der Niederschlagswasserbeseitigung; Grundsatz der Typengerechtigkeit
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 28.04.2004 - W 2 K 03.1914
- VGH Bayern, 17.02.2005 - 23 BV 04.1731
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1937
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Benutzungsgebühren für eine öffentliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70
Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 137.98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 13.12.1990 - 23 N 88.2823 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Gießen, 29.04.2009 - 8 K 2022/08
Gesplittete Abwassergebühr
Da der Kläger die Geringfügigkeit der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung substantiiert in Frage gestellt hat, obliegt es der Beklagten, nachzuweisen, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten ist (vgl. BayVGH, U. v. 17.02.2005 - 23 BV 04.1731 -, BayVBl 2005, 596, 597).
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