Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 43; ; ElektroG § 2; ; ElektroG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ElektroG § 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umweltschutz einschließlich Emissionshandel: statthafte negative Feststellungsklage; Nichtbestehen der Registrierungspflicht nach dem ElektroG; Laufschuh mit elektronischem Bauteil kein Elektrogerät
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung eines Joggingschuhs als Elektrogerät; Begriff der Elektrogeräte und Elektronikgeräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971
- VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012
- BVerwG, 09.08.2007 - 7 B 26.07
- BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012
Reichen die Rechtskraftwirkungen eines etwaigen Aufhebungsausspruchs aber nicht so weit wie die Feststellungen eines stattgebenden Feststellungsurteils, ist eine Feststellungsklage als das effektivere und zweckmäßigere Rechtsmittel zur eindeutigen Klärung eines Registrierungserfordernisses zulässig, zumal mit ihr weitere Prozesse zu einzelnen Herstellerpflichten für die betreffende Marke vermieden werden können (vgl. BVerwGE 39, 247/249; 121, 153/157).
- VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 11 K 06.02339
Bestimmung des Anwendungsbereiches des ElektroG; "ortsfeste Anlagen" nicht …
Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.0.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.). - VGH Bayern, 30.06.2009 - 20 BV 08.3242
Registrierungspflichtige Elektrogeräte; Zweckbestimmung; Strombedarf; …
Aber selbst wenn man die Entscheidung über die Elektrogeräteeigenschaft hiernach ausrichten wollte (vgl. BayVGH U.v. 22.3.2007 23 BV 06.3012 ) vermöchte der Senat dem Verwaltungsgericht jedenfalls insoweit nicht zu folgen, als dass es sich bei der aktiven Geräuschfilterung der Kapselgehörschutzgeräte jeweils nur um eine Sekundärfunktion handelte. - VGH Bayern, 02.04.2009 - 20 ZB 08.3013
Antrag auf Zulassung der Berufung; Hersteller von batteriebetriebenen Luxusuhren; …
Die Klägerin als Herstellerin von Elektrogeräten, nämlich batteriebetriebener Luxusuhren (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 11 ElektroG; s. a. BVerwG vom 21.2.2008 NVwZ 2008, 697 sowie BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012), ist verpflichtet, sich bei der Beklagten registrieren zu lassen und markenbezogene Garantienachweise und Mengenmitteilungen zu erbringen (§ 3 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 16 Abs. 2 ElektroG; vgl. auch BayVGH vom 2.10.2008 Az. 20 BV 08.1023; vom 13.3.2008 Az. 20 BV 07.2360 und Az. 20 BV 07.2359).
- VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 C 08.2941
Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem Elektrogesetz
Der Senat hält in Verfahren wegen Registrierung einer oder mehrerer Marken/Gerätearten nach dem Elektrogesetz in Anlehnung an die Nummer 2.4.2 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 (…Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh § 164 RdNr. 14 = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278). - VG Ansbach, 01.12.2010 - AN 11 K 10.00426
Im Einzelfall zulässige und begründete Verpflichtungsklage auf Feststellung, dass …
Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.). - VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 C 09.1770
Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem ElektroG; Gründe für Ablehnung einer …
= NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278). - VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 06.03206
Zulässigkeit einer vorbeugenden negativen Feststellungsklage
Reichen die Rechtskraftwirkungen eines etwaigen Aufhebungsanspruchs aber nicht so weit wie die Feststellungen eines stattgebenden Feststellungsurteils, ist eine (negative) Feststellungsklage als effektiveres und zweckmäßigeres Rechtsmittel zur eindeutigen Klärung eines Registrierungserfordernisses zulässig, zumal mit ihr weitere Prozesse zu einzelnen Herstellerpflichten für die betreffende Marke vermieden werden könnten (vgl. zum Vorstehenden Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.; hinsichtlich der Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.2.2008, NVwZ 2008, 697 f.).
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