Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.11.2007 - 23 BV 07.1906
- BVerwG, 07.03.2008 - 9 B 16.08
Wird zitiert von ... (16)
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
Für die Ermittlung der Art der Nutzung ist eine nach objektiven Gesichtspunkten typisierende Betrachtung anzustellen (BayVGH, U. v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris; U. v. 23.6.1998 - 23 B 96.4113 - juris; U. v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110; U. v. 14.9.2006 - 23 B 06.36 - juris).Maßgeblich sind neben der Baugenehmigung die Art der Bauausführung und die Gebäudeeinrichtung (BayVGH, U. v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris; U. v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110).
Die dem Kläger erteilten Baugenehmigungen begründen sowohl im Hinblick auf die Produktion als auch aufgrund des damit verbundenen Aufenthalts der Angestellten nach objektiven Gesichtspunkten einen Anschlussbedarf (vgl. zu einem Sägewerk BayVGH, U. v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110; zu einer Schreinerwerkstatt BayVGH, U. v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris).
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 13.424
Beitragssatzung, Entwässerung, Vorauszahlung, Anschlussbedarf, Kommunalabgabe, …
Für die Ermittlung der Art der Nutzung ist eine nach objektiven Gesichtspunkten typisierende Betrachtung anzustellen (BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris; U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4113 - juris; U.v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110; U.v. 14.9.2006 - 23 B 06.36 - juris).Maßgeblich sind neben der Baugenehmigung die Art der Bauausführung und die Gebäudeeinrichtung (BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris; U.v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110).
Die dem Kläger erteilten Baugenehmigungen begründen sowohl im Hinblick auf die Produktion als auch aufgrund des damit verbundenen Aufenthalts der Angestellten nach objektiven Gesichtspunkten einen Anschlussbedarf (vgl. zu einem Sägewerk BayVGH, U.v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110; zu einer Schreinerwerkstatt BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris).
- VGH Bayern, 17.12.2008 - 20 BV 08.2907
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Am 15. Mai 2008 ließ der Kläger Klage erheben und vortragen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ein bebautes Grundstück, das über eine beitragsrechtlich relevante Bebauung nicht verfüge, einem unbebauten Grundstück nicht gleichstehe und infolgedessen der fiktive Ansatz von einem Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche nicht in Betracht komme (BayVGH vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906).Gleichwohl weist der Senat nochmals darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 16.7.1996 BayVBl 1996, 694; vom 28.1.1999 Az. 23 B 98.1604; vom 8.8.2002 Az. 23 ZB 02.1493; vom 7.10.2002 Az. 23 ZB 02.1859 und 23 ZB 02.1980; vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906), an der er festzuhalten gedenkt, tatsächlich bebaute Grundstücke, die nach einer satzungsrechtlichen Regelung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 KAG von der Zahlung eines Geschossflächenbeitrags freigestellt sind, nicht mittels einer fiktiven Geschossflächenberechnung zu einer Beitragsleistung als "unbebautes Grundstück" herangezogen werden dürfen.
- VG München, 24.03.2011 - M 10 K 09.5883
Herstellungsbeiträge; Nacherhebung; Entstehung des Beitrags; Verjährung; Kenntnis …
Da es sich bei Heranziehung der fiktiven Geschossfläche um eine vorläufige Veranlagung vorbehaltlich der Bebauung dieser Grundstücke handelt, wird das Beitragsgefüge der Satzung nicht berührt, so dass auch insoweit die Teilnichtigkeit der Teilregelung in § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht zur Gesamtnichtigkeit der Beitragsmaßstabsregelung und damit der Beitragssatzung führen konnte (vgl. BayVGH vom 29.11.2007 a.a.O. m.w.N.).Zwar bestimmt § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung (EWS) der Beklagten vom 19. Dezember 1996, dass ein Anschluss- oder Benutzungsrecht nicht besteht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist, was grundsätzlich wegen des unterschiedlichen Vorteils für Grundstücke im Entsorgungsgebiet der Beklagten eine Abstufung der Beitragssätze notwendig gemacht hätte (vgl. BayVGH vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906; vom 21.10.2003 Az. 23 B 03.824).
Aber eine Abstufung innerhalb der Satzung ist dann nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht erforderlich, wenn es sich nur um vereinzelt auftretende Sonderfälle handelt, die nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der erschlossenen Grundstücke ausmachen (BVerwG vom 19.9.1983 KStZ 1984, 9; BayVGH vom 29.11.2007 a.a.O.; vom 17.2.2005 GK 2005, 174; vom 6.12.2001 BayVBl 2002, 635; vom 24.10.1996 Az. 23 B 93.3172).
- VG München, 14.06.2012 - M 10 K 11.3448
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung; Herstellungsbeitrag zur …
Rn. 40 Fehlt diese korrespondierende Satzungsregelung der Beitragsabstufung, liegt die Nichtigkeit der Satzung im Beitragsteil vor, es sei denn der objektiv gebotene Vorteil der Niederschlagswasserentwässerung wird nur von einer verhältnismäßig geringfügigen Anzahl an Grundstückseigentümern nicht in Anspruch genommen, und es liegen objektiv die besonderen rechtfertigenden Gründe für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Niederschlagswasserentwässerung im gesamten Gemeindegebiet im Allgemeinen vor (so wohl auch bereits BayVGH vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906 RdNr. 40 ff., ohne die vorliegend angeführte Voraussetzung der objektiv vorliegenden besonderen Rechtfertigung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Niederschlagswasserentwässerung im Allgemeinen im gesamten Gemeindegebiet explizit zu erörtern; keine Erforderlichkeit der Beitragsabstufung innerhalb der Satzung bei weniger als 10% der Gesamtzahl der erschlossenen Grundstücke). - VG Regensburg, 29.09.2008 - RO 8 K 08.834
Herstellungsbeitrag für gemeindliche Entwässerungseinrichtung; fiktive …
Es wird insbesondere Bezug genommen auf die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt BayVGH, Urteil vom 29. November 2007, Az. 23 BV 07.1906) zum streitgegenständlichen Problem, wonach ein bebautes Grundstück, das über eine beitragsrechtlich relevante Bebauung nicht verfügt, einem unbebauten Grundstück nicht gleichsteht, sodass der fiktive Ansatz von einem Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche nicht in Betracht kommt.Demgegenüber dürfen nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Urteile vom 29. November 2007, Az. 23 BV 07.1906; 16. November 2006, Az. 23 B 06.1200; Beschluss vom 7. Oktober 2002, Az. 23 ZB 02.1859) tatsächlich bebaute Grundstücke, die nach § 5 Abs. 2 Satz 4 BGS-EWS von der Zahlung eines Geschossflächenbeitrags freigestellt sind, auch dann nicht mittels einer fiktiven Geschossflächenberechnung zu einer Beitragsleistung als sonstiges unbebautes Grundstück herangezogen werden, wenn die Bebauung im Verhältnis zur bebaubaren Fläche untergeordnet ist.
- VG Regensburg, 14.08.2019 - RO 11 K 18.1551
Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage
Die Art der Nutzung und damit die Frage des Anschlussbedarfs bestimmt sich nach der erteilten Baugenehmigung, der Art der Bauausführung und Gebäudeeinrichtung, nicht nach der derzeitigen konkreten Nutzung des Gebäudes (vgl. BayVGH vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906). - VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
Rn. 79 Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Unzulässigkeit der Anrechnung fiktiver Geschossflächen bei unbebauten (oder bei mit lediglich anschlussbedarfsfreien Gebäuden bebauten), aber bebaubaren Grundstücken (vgl. BayVGH, U. v. 17.12.2008 - 20 BV 08.2907; BayVGH, U. v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906, GK 183/2008;… Schieder/Happ, a.a.O., Rn. 134, 147 und 180 a zu Art. 5 KAG;… Thimet, a.a.O., Teil IV Art. 5 Abschn. A Frage 13 zu Art. 5 KAG Anm. 2.2) ist auf die hier getroffene Regelung zu gewerblich genutzten Grundstücken mit untergeordneter Bebauung nicht übertragbar. - VGH Bayern, 23.02.2024 - 20 B 20.2769
Bescheid zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Herstellungsbeiträgen für die …
Die Art der Nutzung eines Gebäudes und damit die Frage des Anschlussbedarfs bestimmt sich nach der Baugenehmigung, der Art der Bauausführung und Gebäudeeinrichtung, nicht aber nach einer späteren, von der Genehmigung abweichenden tatsächlichen Nutzung des Gebäudes (BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris Rn. 45; U.v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110). - VG München, 24.03.2010 - M 10 S 10.166
Herstellungsbeitrag für kommunale Entwässerungsanlage; Bestimmtheit des …
Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach auch ein Grundstück mit gänzlich untergeordneter Bebauung einem unbebauten Grundstück beitragsrechtlich nicht gleichsteht (…BayVGH, Beschluss v. 7.10.2002, Az.: 23 ZB 02.1859, juris-Dok. Rn. 6; Urteil v. 29.11.2007, Az.: 23 BV 07.1906; Urteil v. 17.12.2008, Az.: 20 BV 08.2907), ist daher nicht einschlägig. - VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung - …
- VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858
Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
- VG Bayreuth, 05.08.2022 - B 4 K 20.785
Nachveranlagung zu einem Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung
- VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.759
Übergangsregelung; nichtiges Satzungsrecht; Kommunalabgaben; …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
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