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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 C 07.2664   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,82759
VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 C 07.2664 (https://dejure.org/2007,82759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2007 - 23 C 07.2664 (https://dejure.org/2007,82759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2007 - 23 C 07.2664 (https://dejure.org/2007,82759)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06 -, NJW 2007, 453, und vom 11.4.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 - , NVwZ 2001, 919; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2001 - 7 E 747/99 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5.11.2007 - 23 C 07.2664 -, juris; Neumann, a.a.O., § 162 Rn. 35.
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …

    Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 21.11.1996 Az. 22 A 94.40014 u.a.; BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664).
  • AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11
    Dieser sog. Grundsatz der Waffengleichheit gilt nicht nur im Schadensrecht, sondern ganz allgemein und besagt, dass die Kosten für die Beauftragung von Privatgutachten stets dann als erforderlich und damit auch erstattungsfähig angesehen werden müssen, wenn einer Partei mangels eigener Sachkunde die Beurteilung eines rechtserheblichen Sachverhaltes nicht möglich ist (AG Achern, 1 C 281/08 - Urteil vom 18.06.2010; OLG Brandenburg, Urt. v. 9.4.2008 - 4 U 102/07, juris Rn. 54; VGH München, Urt. v. 5.11.2007 - 23 C 07.2664, juris Rn. 6; OLG Jena, Besohl.
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 20 C 19.932

    Kostenfestsetzung

    Die Beteiligten sind wegen des zwischen ihnen begründeten Prozessrechtsverhältnisses verpflichtet, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit die Kosten so gering wie möglich zu halten (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2007 - 23 C 07.2664 -, juris).
  • VG Oldenburg, 03.04.2008 - 5 A 1573/04

    Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters aus Gründen …

    Deshalb kann auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Bedeutung zukommen, wenn eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die den Rechtsstreit entscheidenden Fragen sachverständig zu beurteilen vermag (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.11.2007 - 23 C 07.2664 - zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 8 M 09.40064

    Kostenerinnerung, Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten des …

    Hierbei kann u. U. auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zwischen den Parteien eine Bedeutung zukommen, wenn eine nicht fachkundige Partei einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits über entsprechende Fachkunde verfügt (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664 -juris-; vom 13.6.1990 BayVBl 1991, 605).
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