Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 C 07.2664 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,82759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07
Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?
BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06 -, NJW 2007, 453, und vom 11.4.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 - , NVwZ 2001, 919; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2001 - 7 E 747/99 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5.11.2007 - 23 C 07.2664 -, juris; Neumann, a.a.O., § 162 Rn. 35. - VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 21.11.1996 Az. 22 A 94.40014 u.a.; BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664). - AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11 Dieser sog. Grundsatz der Waffengleichheit gilt nicht nur im Schadensrecht, sondern ganz allgemein und besagt, dass die Kosten für die Beauftragung von Privatgutachten stets dann als erforderlich und damit auch erstattungsfähig angesehen werden müssen, wenn einer Partei mangels eigener Sachkunde die Beurteilung eines rechtserheblichen Sachverhaltes nicht möglich ist (AG Achern, 1 C 281/08 - Urteil vom 18.06.2010; OLG Brandenburg, Urt. v. 9.4.2008 - 4 U 102/07, juris Rn. 54; VGH München, Urt. v. 5.11.2007 - 23 C 07.2664, juris Rn. 6; OLG Jena, Besohl.
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 20 C 19.932
Kostenfestsetzung
Die Beteiligten sind wegen des zwischen ihnen begründeten Prozessrechtsverhältnisses verpflichtet, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit die Kosten so gering wie möglich zu halten (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2007 - 23 C 07.2664 -, juris). - VG Oldenburg, 03.04.2008 - 5 A 1573/04
Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters aus Gründen …
Deshalb kann auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Bedeutung zukommen, wenn eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die den Rechtsstreit entscheidenden Fragen sachverständig zu beurteilen vermag (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.11.2007 - 23 C 07.2664 - zit. nach juris). - VGH Bayern, 27.01.2010 - 8 M 09.40064
Kostenerinnerung, Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten des …
Hierbei kann u. U. auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zwischen den Parteien eine Bedeutung zukommen, wenn eine nicht fachkundige Partei einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits über entsprechende Fachkunde verfügt (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664 -juris-; vom 13.6.1990 BayVBl 1991, 605).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.