Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.03.2007 - 23 C 07.461 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Stuttgart, 03.07.2020 - 17 K 3162/20
Einstellung der Zwangsvollstreckung
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass selbst in Fällen, in denen die Vollstreckungsabwehrklage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird, eine Interessensabwägung stattzufinden hat (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24. November 2006 - 9 S 2407/06 -, juris Rn. 5) und dass gerade in Fällen, in denen sich die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien nur schwer beurteilen lassen, in die Überlegungen mit einzubeziehen ist, ob die Vollstreckung für den Vollstreckungsschuldner eine unbillige, nicht durch überwiegende Interessen des Vollstreckungsgläubigers gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. März 2007 - 23 C 07.461 -, juris Rn. 14). - VG Ansbach, 10.02.2009 - AN 1 K 07.00157
Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Vollstreckungsabwehrklage; …
Rn. 27 Mit Beschluss vom 26. März 2007 (23 C 07.461) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Klägerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Februar 2007 (AN 1 V 07.00158) die Vollstreckung aus den oben genannten Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen die Klägerin bis zum Erlass eines Urteils durch das Verwaltungsgericht Ansbach in der gegenständlichen Verwaltungsstreitsache AN 1 K 07.00157 ein.
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