Rechtsprechung
| AG Böblingen, 01.02.2018 - 23 C 1445/17 |
Verfahrensgang
- AG Böblingen, 01.02.2018 - 23 C 1445/17
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
- BGH, 13.11.2020 - V ZR 133/20
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20
Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses; …
Rn. 3 "Das Vorgehen gegen den Eigentümer T., die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei G und die Tätigkeit im Verfahren AG Böblingen 23 C 1445/17 bzw. LG Stuttgart 19 S 11/18 wird genehmigt.".Rn. 8 Der angegriffene Beschluss ist nicht nichtig oder anfechtbar aufgrund mangelnder Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft im Verfahren AG Böblingen 23 C 1445/17 bzw. LG Stuttgart 19 S 11/18 .
Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass das Amtsgericht der dortigen Klage im Verfahren 23 C 1445/17 stattgegeben hat und - wie oben ausgeführt - das mit dem vorliegenden Beschluss genehmigte Verfahren auch nicht unzulässig ist.
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 01.02.2018, Az. 23 C 1445/17, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 1 Der Beklagte greift das Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 01.02.2018, Az. 23 C 1445/17, an, die Nebenintervenienten lediglich die Ziffern 1 und 3 des amtsgerichtlichen Urteils.
Rn. 19 "Das Vorgehen gegen den Eigentümer T, die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. G. und die Tätigkeit im Verfahren AG Böblingen 23 C 1445/17 bzw. LG Stuttgart 19 S 11/18 wird genehmigt.".
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