Rechtsprechung
| AG Bergen auf Rügen, 22.08.2013 - 23 C 146/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 92 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 114 ZPO
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Erfolgsaussicht hinsichtlich eines verhältnismäßig geringen Teils des Gesamtstreitwertes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 30.01.2024 - 7 W 3/24
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags bei Erfolgsaussicht nur in Bezug …
In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. AG Bergen auf Rügen, Beschluss vom 22.08.2013 - 23 C 146/13 , BeckRS 2013, 205326 Rn. 1) bzw. mit Rücksicht auf den Ausschluss der Prozesskostenhilfebewilligung bei Mutwilligkeit (§ 114 Abs. 1 Satz 1 a.E. i.V.m. Abs. 2 ZPO) ist dem Beklagten die begehrte Prozesskostenhilfe daher im Ergebnis zurecht insgesamt versagt worden. - LG Bielefeld, 20.07.2023 - 18 O 23/23 Gleichwohl war Prozesskostenhilfe für diesen geringen Teil nicht zu bewilligen, da nach der Wertung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine dem Beklagten günstigere Kostenquote nicht ausgesprochen werden würde (vgl. AG Bergen auf Rügen Beschl. v. 22.8.2013 - 23 C 146/13, BeckRS 2013, 205326).
- LAG Köln, 02.02.2021 - 3 Ta 218/20 Diese Voraussetzungen können nach der Rechtsprechung jedenfalls immer dann bejaht werden, wenn die eine Partei mit weniger als 10% unterliegt (BAG 23.09.2010 - 6 AZR 174/09, NZA-RR 2011, 106; OLG Frankfurt 24.05.2011 - 9 U 110/10, juris; OLG Düsseldorf 1711.2011 - I 24 U 56/11, juris; AG Bad Segeberg 04.07.2013 - 17 C 90/13, juris; AG Bergen (Rügen) 22.08.2013 - 23 C 146/13, juris).
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