Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2000 - 23 CS 00.2177 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025
Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage
Die Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 EWS 1997 gebiete, dass grundsätzlich jedes Grundstück von der Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz ausgeschlossen sei, bei welchem die technische Möglichkeit bestehe, das anfallende Niederschlagswasser unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorschriften ohne Inanspruchnahme des gemeindlichen Leitungsnetzes zu beseitigen (BayVGH, B.v. 8.11.2000 - 23 CS 00.2177 - juris Rn. 34).Mithin gebietet die Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 EWS 1997, dass grundsätzlich jedes Grundstück von der Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz ausgeschlossen ist, bei welchem die technische Möglichkeit besteht, das anfallende Niederschlagswasser unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorschriften ohne Inanspruchnahme des gemeindlichen Leitungsnetzes zu beseitigen (BayVGH, B.v. 8.11.2000 - 23 CS 00.2177 - juris Rn. 34).
- VG München, 14.06.2012 - M 10 K 11.3448
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung; Herstellungsbeitrag zur …
Rn. 42 Diese Fallkonstellation, in der der objektiv gebotene Vorteil der Niederschlagswasserentwässerung nur von einer verhältnismäßig ganz geringfügigen Anzahl an Grundstückseigentümern nicht in Anspruch genommen wird und objektiv die besonderen rechtfertigenden Gründe für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Niederschlagswasserentwässerung im gesamten Gemeindegebiet im Allgemeinen vorliegen, so dass eine Anschluss- und Benutzungspflicht sowohl hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung als auch der Niederschlagswasserbeseitigung nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO rechtmäßig ist, ist hinsichtlich der Unschädlichkeit der fehlenden Beitragsabstufung für die Beitragssatzung mit der in der Rechtsprechung entschiedenen, spiegelbildlichen Fallgestaltung, dass im Entsorgungsgebiet nur einer geringen Anzahl an Grundstücken die Niederschlagswasserentwässerung - mangels Vorhandensein in natura - vorenthalten war, gleich zu erachten (vgl. BayVGH vom 24.10.1996 Az. 23 B 933172 ; vom 8.11.2000 Az. 23 CS 00.2177 ; vom 17.9.2001 Az. 23 CS 01.1517 ; vom 8.9.2004 Az. 23 CS 04.2187 ; vom 7.3.2011 Az. 20 ZB 10.3151 ). - VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430
Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem …
Darüber hinaus ist die BGS-EWS/W 1992 auch deshalb nichtig, weil sie entgegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 KAG für diejenigen Grundstücke, bei denen § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt ... (EWS 1992) ein Benutzungsrecht zur Einleitung von Niederschlagswasser wegen der möglichen ordnungsgemäßen Versickerung oder anderweitigen Beseitigung verneint, eine Beitragsabstufung nicht vorsieht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2011, 20 ZB 10.3151; U.v. 25.7.2001, 23 B 00.2601, GK 2002/74; B.v. 8.11.2000, 23 CS 00.2177, GK 2001/121; U.v. 13.8.1998, 23 N 97.472, VwRR 1999, 169 ff. = GK 2000/248).
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740
Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist, …
Darüber hinaus ist die BGS-EWS/W 1992 auch deshalb nichtig, weil sie entgegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 KAG für diejenigen Grundstücke, bei denen § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt ... (EWS 1992) ein Benutzungsrecht zur Einleitung von Niederschlagswasser wegen der möglichen ordnungsgemäßen Versickerung oder anderweitigen Beseitigung verneint, eine Beitragsabstufung nicht vorsieht (vgl. BayVGH, B. v. 7.3.2011, 20 ZB 10.3151; U. v. 25.7.2001, 23 B 00.2601, GK 2002/74; B. v. 8.11.2000, 23 CS 00.2177, GK 2001/121; U. v. 13.8.1998, 23 N 97.472, VwRR 1999, 169 ff. = GK 2000/248). - VG München, 04.12.2014 - M 10 K 14.1482
Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungssatzung, Neues Satzungsrecht, …
Mithin gebietet die Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 EWS 1997, dass grundsätzlich jedes Grundstück von der Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz ausgeschlossen ist, bei welchem die technische Möglichkeit besteht, das anfallende Niederschlagswasser unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorschriften ohne Inanspruchnahme des gemeindlichen Leitungsnetzes zu beseitigen (BayVGH, B.v. 8.11.2000 - 23 CS 00.2177 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1395
Gebühr für Oberflächenentwässerung; Benutzung eines gemeindlichen Kanals
Das Niederschlagswasser wird daher nicht ohne Inanspruchnahme des gemeindlichen Leitungsnetzes beseitigt, das nicht auf dem Grundstück des Klägers oder unmittelbar angrenzende Bächle wird nur über jenes erreicht (vgl. BayVGH Beschluss vom 8.11.2000 Az. 23 CS 00.2177, GK 2001 Nr. 121 und vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.26).
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