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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.08.2003 - 23 CS 03.1760   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33889
VGH Bayern, 11.08.2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen den Herstellungsbeitragsbescheid für die öffentliche Wasserversorgungsanlage; Nichterfassung einer Grundstücksfläche mangels separater Bebaubarkeit; Annahme einer wirtschaftlichen Einheit; Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589

    Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den …

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, grundsätzlich von der materiellen Gültigkeit einer Norm auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 - 23 CS 05.1804, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 - 23 CS 03.1760 und vom 6.11.2002 - 23 CS 02.2091).
  • VGH Bayern, 28.08.2003 - 23 CS 03.2169

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrages für den Neubau einer Kläranlage; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Ansbach, 25.08.2009 - AN 1 S 09.01324

    Duldungsbescheid; Insolvenz des Beitragsschuldners; Einwendungen gegen den …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 -23 CS 05.1804, vom 29.7.2004 -23 CS 04.1167, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 -23 CS 03.1760,vom 6.11.2002 -23 CS 02.2091 und vom 18.2.2002 -23 ZS 01.3138, GK 2002 Nr. 128) ist nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes von der Gültigkeit einer Rechtsnorm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten.
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 1 S 12.01127

    Unzulässige Versagung des Abzugs von Gartenwasser bei der Festsetzung der …

    Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, grundsätzlich von der materiellen Gültigkeit einer Norm auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 - 23 CS 05.1804, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 - 23 CS 03.1760 und vom 6.11.2002 - 23 CS 02.2091).
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