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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 CS 06.1903   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,55448
VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 CS 06.1903 (https://dejure.org/2006,55448)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2006 - 23 CS 06.1903 (https://dejure.org/2006,55448)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2006 - 23 CS 06.1903 (https://dejure.org/2006,55448)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 18.06.2023 - 20 N 21.3086

    Herstellungsbeitragssatzung und Verbesserungsbeitragssatzung bei nichtigen …

    Die in der Rechtsprechung des 23. Senats (Beschluss vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - BeckRS 2009, 40393) vorgenommene "gesetzeskonforme Auslegung", dass auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung bei einem unbebauten übergroßen Grundstück pauschal die jeweilige Mindestfläche zugrunde zu legen ist, wird nicht aufrechterhalten.

    Eine "gesetzeskonforme Auslegung" dahingehend, bei unbebauten Grundstücken grundsätzlich von der Mindestfläche auszugehen (so der 23. Senat in seinem Beschluss im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - BeckRS 2009, 40393), scheitert daran, dass dies nicht die einzig mögliche Methode der Flächenbegrenzung ist.

  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 20 N 21.3086

    Unwirksamkeit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

    Die in der Rechtsprechung des 23. Senats (Beschluss vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - BeckRS 2009, 40393) vorgenommene "gesetzeskonforme Auslegung", dass auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung bei einem unbebauten übergroßen Grundstück pauschal die jeweilige Mindestfläche zugrunde zu legen ist, wird nicht aufrechterhalten.

    Eine "gesetzeskonforme Auslegung" dahingehend, bei unbebauten Grundstücken grundsätzlich von der Mindestfläche auszugehen (so der 23. Senat in seinem Beschluss im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - BeckRS 2009, 40393), scheitert daran, dass dies nicht die einzig mögliche Methode der Flächenbegrenzung ist.

  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen …

    Dann bleibt der zu Gunsten des Abgabenschuldners nur teilweise geänderte Ausgangsbescheid weiter Gegenstand der die Festsetzungsverjährung hemmenden Anfechtungsklage (…dazu: Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 79 Rn. 17), so dass ein solcher Änderungsbescheid die Festsetzungsverjährungsfrist wahrt (BayVGH, Beschl. v. 22. August 2006 - 23 CS 06.1903 -, juris Rn. 21;… VGH BW, Urt. v. 5. Mai 2011 - 2 S 2591/10 -, juris Rn. 25 = KStZ 2011, 236 ff.;… Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 40. Erg.Lfg., März 2009, § 12 Rn. 32a).
  • VG Ansbach, 08.12.2022 - AN 3 S 22.01791

    Zur Frage, ob Art. 5a Abs. 7 S. 2 BayKAG ein absolutes Beitragserhebungsverbot …

    dd KAG i.V.m. § 171 Abs. 3a AO durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen den ursprünglichen Bescheid vom 29. Juni 2020 lägen zwar wohl vor (…vgl. BFH, U.v. 5.10.2004 - VII R 18/03 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - juris Rn. 21;… VGH BW, U.v. 5.5.2011 - 2 S 2591/10 - juris Rn. 23 ff.), jedoch hat die Kammer erhebliche Bedenken hinsichtlich der (direkten und analogen) Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Frist des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG.
  • VG München, 28.05.2009 - M 10 K 08.4263

    Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung; Anschluss an die …

    Dem Beschluss des BayVGH vom 22.08.2006, Az.: 23 CS 06.1903, juris-Dok.
  • VG Ansbach, 23.04.2013 - AN 1 S 13.00395

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Entwässerungssatzung wegen …

    Rn. 53 Entsprechendes gilt für die Prüfung der Frage, ob bereits vor dem Übergang des Eigentums auf den Antragsteller das zuvor unbebaute Grundstück zu einem Geschossflächenbeitrag (fiktive Geschossfläche) hätte veranlagt werden können und müssen, welcher auf den festgesetzten Herstellungsbeitrag anzurechnen wäre (vgl. Thimet, Kommunalangaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV, Frage 13, Erl. 4; BayVGH, Beschluss vom 8.8.1991 - 23 CS 91.1534, GK 1993/115; Beschluss vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903, GK 2007/157).
  • VGH Bayern, 19.09.2024 - 20 B 22.1990

    Flächenbegrenzungsregelung im unbeplanten Bereich, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Eine "gesetzeskonforme Auslegung" dahingehend, bei unbebauten Grundstücken grundsätzlich von der Mindestfläche auszugehen (so der 23. Senat in seinem Beschluss im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vom 22.8.2006 - 23 CS 06.1903 - BeckRS 2009, 40393), scheitert daran, dass dies nicht die einzig mögliche Methode der Flächenbegrenzung ist.
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