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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 CS 07.2380   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79393
VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 CS 07.2380 (https://dejure.org/2007,79393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2007 - 23 CS 07.2380 (https://dejure.org/2007,79393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2007 - 23 CS 07.2380 (https://dejure.org/2007,79393)
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2302

    Kommunalabgabenrecht: Heranziehung von Dachgeschossen im Außenbereich // …

    weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).

    Es kann nicht angenommen werden, dass die Beitragssatzung auch ohne die zu beanstandende Teilregelung erlassen worden wäre, wenn der Satzungsgeber die Unzulässigkeit dieser Regelung erkannt hätte (vgl. BayVGH vom 19.9.2002 GK 2003 Nr. 113; vom 4.12.2003 Az. 23 B 03.1838; vom 3.1.2006 Az. 23 CS 05.3135; vom 15.11.2001 BayVBl 2002, 471; vom 5.11.2007 a.a.O.).

    11 typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).

    Es kann nicht angenommen werden, dass die Beitragssatzung auch ohne die zu beanstandende Teilregelung erlassen worden wäre, wenn der Satzungsgeber die Unzulässigkeit dieser Regelung erkannt hätte (vgl. BayVGH vom 19.9.2002 GK 2003 Nr. 113; vom 4.12.2003 Az. 23 B 03.1838; vom 3.1.2006 Az. 23 CS 05.3135; vom 15.11.2001 BayVBl 2002, 471; vom 5.11.2007 a.a.O.).

  • VG München, 15.01.2009 - M 10 K 07.3003

    Flächenbegrenzungsregelung beim Maßstab "zulässige Geschossfläche"

    Rn. 14 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 5. November 2007, Az. 23 CS 07.2380, die Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. August 2007 zurück.

    Rn. 15 Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 5. November und vom 13. November 2007 (Az. 23 CS 07.2380 und 23 ZB 07.2303) erließ der Beklagte am 28. April 2008 eine neue BGS/WAS, in der § 5 Abs. 7 dahingehend geändert wurde, dass Dachgeschosse nur herangezogen werden, soweit sie ausgebaut sind.

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Dachgeschossveranlagung bei Außenbereichsgrundstücken beim Grundmaßstab "zulässige Geschossfläche" vom 5. November 2007, Az. 23 CS 07.2380, vom 23. November 2007, Az. 23 ZB 07.2302, vom 22. November 2007, Az. 23 N 07.142 und vom 26. Februar 2008, Az. 20 ZB 08.160 dürfen Dachgeschosse im Außenbereich nur herangezogen werden, soweit sie ausgebaut sind, auch wenn für den Innenbereich der Maßstab der zulässigen Geschossfläche, und damit die Heranziehung von Vollgeschossen unabhängig vom Ausbauzustand, bestimmt ist.

    Eine Teilnichtigkeit, wie dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 5. November 2007, Az. 23 CS 07.2380 angesprochen hat, nimmt die erkennende Kammer nicht an.

  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2303

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungsanlage; Beitragsmaßstab …

    Diese Regelung verstößt gegen die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).

    Es kann nicht angenommen werden, dass die Beitragssatzung auch ohne die zu beanstandende Teilregelung erlassen worden wäre, wenn der Satzungsgeber die Unzulässigkeit dieser Regelung erkannt hätte (vgl. BayVGH vom 19.9.2002 GK 2003 Nr. 113; vom 4.12.2003 Az. 23 B 03.1838; vom 3.1.2006 Az. 23 CS 05.3135; vom 15.11.2001 BayVBl 2002, 471; vom 5.11.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen // …

    Weil diese Regelung laut ihrem Wortlaut auch unausgebaute Dachgeschosse als Vollgeschosse erfasst, verstößt sie gegen die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 13.11.2007 Az. 23 ZB 07.2302).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 BV 09.453

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Rn. 11 Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. November 2007 Az. 23 CS 07.2380 zurück.

    Rn. 41 Für die Frage, ob ein Dachraum im Sinne des Beitragsrechts ausgebaut ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht allein darauf an, ob der veranlagte Dachraum baurechtlich als Vollgeschoss gilt oder ob dort Aufenthaltsräume untergebracht werden können (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 22.5.2003 Az. 23 CS 03.1078; vom 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212; vom 18.11.1999 BayVBl 2000, 124).

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 CS 17.346

    Pauschaler Mengenansatz bei der Erhebung von Schmutzwassergebühren

    Grundsätzlich ist in einem Eilverfahren, in dem nur eine kursorische Überprüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2007 - 23 CS 07.2380 - juris; B.v. 16.2.2006 - 23 CS 06.135 - juris; B.v. 6.9.2005 - 23 CS 05.2024 - juris).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche …

    Weil diese Regelung laut ihrem Wortlaut auch unausgebaute Dachgeschosse als Vollgeschosse erfasst, verstößt sie gegen die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 13.11.2007 Az. 23 ZB 07.2302).
  • VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167

    Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Insoweit ist im Eilverfahren von der Gültigkeit der Beitragssatzung(en) auszugehen, weil nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage getreten sind (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …

    Mit anderen Worten ist von bloßer Teilnichtigkeit auszugehen, wenn von der unzulässigen Regelung nur eine sehr geringe Anzahl von Grundstücken betroffen ist, die Satzung auch ohne die nichtige Bestimmung vollzogen werden kann und anzunehmen ist, dass der Satzungsgeber die Satzung auch ohne die nichtige Teilregelung erlassen hätte, wenn er die Unzulässigkeit dieser Regelung erkannt hätte (BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380;… vom 19.9.2002 a.a.O.).
  • VG Regensburg, 09.02.2017 - RN 11 S 16.1992

    Beitragspflicht für die Wasserversorgungseinrichtung

    Grundsätzlich ist in einem Eilverfahren, in dem nur eine kursorische Überprüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.11.2007, Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.04.2015 - W 2 S 15.231

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20

    Benutzungsgebühren

  • VG Würzburg, 21.12.2017 - W 2 S 17.1371

    Festsetzung einer Schmutzwassergebühr

  • VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977

    Erhebung von Schmutzwassergebühren

  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.759

    Übergangsregelung; nichtiges Satzungsrecht; Kommunalabgaben; …

  • VG München, 11.03.2008 - M 10 S 07.5614

    Erschlossensein eines Grundstücks; Bestimmtheit des Beitragsbescheides; …

  • VG München, 09.09.2015 - M 10 S 15.3861

    Zeitwohnungssteuerpflicht besteht

  • VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 CS 10.1789

    Beitrags- und Gebührensatzung - BGS/WAS - der Juragruppe Zweckverband …

  • VG Augsburg, 23.04.2010 - Au 1 S 10.490

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • VG München, 13.07.2015 - M 10 S 15.1750

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen …

  • VG München, 28.01.2008 - M 10 S 07.5703

    Niederschlagswassergebühr; Miteigentümergemeinschaft; mangelnde Bestimmtheit des …

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