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| VGH Bayern, 22.01.2007 - 23 CS 07.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 18.02.2010 - 10 CS 09.3204
Aussetzung der Vollziehung
Eine Vollstreckung droht nämlich nur dann, wenn sie schon begonnen hat oder die Behörde den Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen für einen unmittelbar bevorstehenden Termin ankündigt oder konkrete Vorbereitungen für eine alsbaldige Durchsetzung des Anspruchs trifft (s. dazu BayVGH vom 9.6.2008 BayVBl 2009, 116, vom 22.1.2007 Az. 23 CS 07.68 und vom 23.3.2004 Az. 6 CS 03.3377 ). - VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 1 S 15.01780
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei öffentlichen Abgaben und …
Dabei normiert die Regelung des § 80 Abs. 6 VwGO nicht nur eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens erfolgen könnte, sondern um eine Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (…BayVGH, Beschl. v. 5.3.2015, 6 CS 15.369, Rdnr. 11, juris;… Beschl. v. 18.2.2010, 10 CS 09.3204, Rdnr. 11, juris; Beschl. v. 22.1.2007, 23 CS 07.68, Rdnr. 2, juris;… Beschl. v. 15.5.2000, 6 ZS 00.1065, Rdnr. 3, juris;… VGH BW, Beschl. v. 28.2.2011, 2 S 107/11, Rdnr. 3, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 15.11.2010, 5 B 258/10, Rdnr. 4, juris;… Beschl. v. 9.8.2002, 5 BS 191/02, Rdnr. 4, juris;… a.A. - allerdings vorliegend nicht entscheidungserheblich - BayVGH, Beschl. v. 9.6.2008, 8 CS 08.1117, Rdnr. 2, juris). - VG München, 28.08.2013 - M 7 S 13.3316 Bei diesem Aussetzungsantrag handelt es sich um eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden könnte (VGH BW, B. v. 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 - <> Rz 3, BayVGH, B. v. 18. Februar 2010 - 10 CS 09.3204 - <> Rz 11 u. B. v. 22. Januar 2007 - 23 CS 07.68 - <> Rz 2 jeweils m.w.N.).
- VG Würzburg, 16.11.2010 - W 2 S 10.1118
Kommunalabgabenrecht; Herstellungsbeitrag Kanal; Vollstreckung; Stundung
Begründet wird dies mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes, den Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle zu stärken und die Gerichte zu entlasten (vgl. BayVGH v. 22.01.2007 - 23 CS 07.68; v. 18.02.2010 - 10 CS 09.3204).
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