Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Tierschutzrecht; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern; Rinderhaltung; Rinderbetreuung; Schmerzen; Anordnung der aufschiebenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Untersagung einer Haltung und Betreuung von Rindern; Nachweis tierschutzwidriger Haltungsbedingungen bei bestehender Wiederholungsgefahr; Zufügen erheblicher oder länger andauernder Schmerzen oder Leiden oder erheblicher Schäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 1 S 19.306
- VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Im Hinblick auf die Schwere der festgestellten tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und im Hinblick auf die vorgefunden toten Kühe, sind die Zuwiderhandlungen überdies auch als "grob" im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG anzusehen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O.;… B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 48).Zudem ist anerkannt, dass ein Verbot der Tierhaltung und Tierbetreuung - wie hier - im Fall gravierender und zahlreicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen und Anordnungen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn die (bloße) Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O. Rn. 16;… B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 a.a.O. juris Rn. 51 m.w.N.;… Moritz in Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 47 m.w.N.).
Das Verbot ist auch geeignet, die tierschutzrechtlichen Missstände zu beheben (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 55 f.).
In derartigen getrennten Verfahren muss sich der Betroffene darauf verweisen lassen, etwaige nachhaltige Verbesserungen in der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten in einem dem Untersagungsverfahren nachfolgenden gesonderten Wiedergestattungsverfahren geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris, Rn.15 zum Gewerberecht; OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 35).
- VGH Bayern, 14.09.2017 - 9 CS 17.456
Voraussichtlich rechtmäßiges Tierhaltungsverbot
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Für das Tatbestandsmerkmal einer wiederholten Zuwiderhandlung reichen bereits zwei Verstöße aus (…vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2016 - 3 B 34.16 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 9 CS 17.456 - juris Rn. 15).Im Hinblick auf die Schwere der festgestellten tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und im Hinblick auf die vorgefunden toten Kühe, sind die Zuwiderhandlungen überdies auch als "grob" im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O.;… B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 5;… OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 48).
Zudem ist anerkannt, dass ein Verbot der Tierhaltung und Tierbetreuung - wie hier - im Fall gravierender und zahlreicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen und Anordnungen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn die (bloße) Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O. Rn. 16;… B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris Rn. 7;… OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 a.a.O. juris Rn. 51 m.w.N.;… Moritz in Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 47 m.w.N.).
Das angeordnete Tierhaltungs- und Betreuungsverbot verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, zumal gerade kein Verbot jeglicher Tierhaltung ausgesprochen wurde, sondern nur das Halten und Betreuen von Rindern, also Vieh im Sinn von § 2 Nr. 4 b Tiergesundheitsgesetz, untersagt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 9 CS 17.456 - juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
aa) Der Umstand, dass bei Betriebsbesuchen am 19. November 2018, am 2. Januar 2019 und bei den Ortbesichtigungen am 7. Januar 2019 und am 22. Januar 2019 sowie bei der Nachkontrolle am 28. Januar 2019 tierschutzwidrige Haltungsbedingungen bei den vom Antragsteller gehaltenen Rindern festgestellt wurden, rechtfertigt die Annahme der Behörde, dass der Antragsteller zur Haltung von Rindern ungeeignet ist und bei einer weiteren Tätigkeit im Zusammenhang mit der Haltung weitere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu erwarten sind (…vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 4).Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist grundsätzlich nicht geeignet, die Gefahrenprognose zu erschüttern (vgl. VGH BW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 4;… Metzger in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 222. EL Dezember 2018, § 16a TierSchG Rn. 15).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2016 - 1 M 470/15
Bestandsauflösung einer Schafherde; Ungeeignetheit des Schafhalters wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Aber auch unter Berücksichtigung des Sachvortrags des Antragstellers vom 5. April 2019 bleibt festzuhalten, dass bereits ein mangelhafter Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand einer Vielzahl von Tieren den Erlass eines Haltungsverbotes sowie die Wegnahme des gesamten Rinderbestandes rechtfertigt (vgl. OVG MV, B.v. 1.3.2016 - 1 M 470/15 - juris Rn. 27).Denn nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 TierSchG kann ihm auf Antrag das Halten oder Betreuen von Rindern wieder gestattet werden, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist und ein individueller Lernprozess festgestellt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 23 C 19.134 - m.w.N.;… BayVGH, B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris Rn. 9; OVG MV, B.v. 1.3.2016 - 1 M 470/15 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
In derartigen getrennten Verfahren muss sich der Betroffene darauf verweisen lassen, etwaige nachhaltige Verbesserungen in der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten in einem dem Untersagungsverfahren nachfolgenden gesonderten Wiedergestattungsverfahren geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris, Rn.15 zum Gewerberecht;… OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 35). - BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Für das Tatbestandsmerkmal einer wiederholten Zuwiderhandlung reichen bereits zwei Verstöße aus (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2016 - 3 B 34.16 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 9 CS 17.456 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455
Berufungszulassungsantrag; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
aa) Der Umstand, dass bei Betriebsbesuchen am 19. November 2018, am 2. Januar 2019 und bei den Ortbesichtigungen am 7. Januar 2019 und am 22. Januar 2019 sowie bei der Nachkontrolle am 28. Januar 2019 tierschutzwidrige Haltungsbedingungen bei den vom Antragsteller gehaltenen Rindern festgestellt wurden, rechtfertigt die Annahme der Behörde, dass der Antragsteller zur Haltung von Rindern ungeeignet ist und bei einer weiteren Tätigkeit im Zusammenhang mit der Haltung weitere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu erwarten sind (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 8;… VGH BW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467
Haltungs- und Betreuungsverbot für Rinder
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Denn nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 TierSchG kann ihm auf Antrag das Halten oder Betreuen von Rindern wieder gestattet werden, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist und ein individueller Lernprozess festgestellt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 23 C 19.134 - m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 1.3.2016 - 1 M 470/15 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 06.11.2017 - 9 C 17.328
Vorrangige Beurteilungskompetenz beamteter Tierärzte
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Zudem ist anerkannt, dass ein Verbot der Tierhaltung und Tierbetreuung - wie hier - im Fall gravierender und zahlreicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen und Anordnungen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn die (bloße) Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O. Rn. 16; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris Rn. 7;… OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 a.a.O. juris Rn. 51 m.w.N.;… Moritz in Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 47 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.11.2006 - 25 CS 06.2619
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 CS 19.662
Im Hinblick auf die Schwere der festgestellten tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und im Hinblick auf die vorgefunden toten Kühe, sind die Zuwiderhandlungen überdies auch als "grob" im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG anzusehen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2017 a.a.O.; B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 5;… OVG Lüneburg, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 48).
- VG Würzburg, 29.01.2020 - W 8 S 20.160
Untersagung der Schweinehaltung wegen Tierschutzverstößen
Selbst unter dem Druck des vorhergehenden gerichtlichen Verfahrens betreffend den Bruder (W 8 K 19.648) sowie des vorliegenden behördlichen Verfahrens hat der Antragsteller die geforderten Maßnahmen nicht umfassend und, wenn überhaupt, nur zögerlich, nur teilweise und verspätet umgesetzt und darüber hinaus neue Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen, die bei den wiederholten Nachkontrollen festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 10.4.2019 - 23 CS 19.624 - juris).Nach den tierärztlichen hochgradigen Beanstandungen ist indes auch eine bloße Reduzierung des Schweinebestandes nicht ausreichend (vgl. SaarlOVG, B.v. 12.11.2019 - 2 B 274/19 - juris; BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris).
Der Antragsteller müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihm zu einer Reifung und Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221).
- VG Würzburg, 23.09.2019 - W 8 K 19.648
Tierschutzrechtliche Maßnahmen: Auflösung des Bestandes und Untersagung des …
Selbst unter dem Druck des vorliegenden Verfahrens hat der Kläger die geforderten Maßnahmen nicht umfassend und, wenn überhaupt, nur zögerlich, nur teilweise und verspätet umgesetzt und darüber hinaus neue Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen, die bei den wiederholten Nachkontrollen festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 10.4.2019 - 23 CS 19.624 - juris).Nach den tierärztlichen hochgradigen Beanstandungen ist indes eine funktionale Verlagerung von der Schweinehaltung auf die reine Schweinebetreuung ebenso wenig ausreichend wie auch eine Reduzierung des Schweinebestandes (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris).
Der Kläger müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihm zu einer Reifung und Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221).
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 8 S 19.1689
Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliches Einschreiten
Die Antragstellerin müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihr zu einer Reifung und Läuterung in ihrem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221).
- VG München, 25.11.2020 - M 23 K 19.4491
Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot
Denn die festgestellten massiven Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften und gegen behördliche Anordnungen erlauben grundsätzlich die Untersagung der Haltung und Betreuung von Tieren (…vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris Rn. 8; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris Rn. 5).Auch ein Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden behördlichen bzw. gerichtlichen Verfahrens ist grundsätzlich nicht geeignet, die Gefahrenprognose zu erschüttern (BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris Rn. 6;… VGH BW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 4;… VG Würzburg, B.v. 19.4.2011 - W 5 S 11.242 - juris Rn. 49;… Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 48).
Rn. 33 Angesichts der Vielzahl der seit mehreren Jahren festgestellten tierschutzrechtlichen Verstöße und den mehrfach von Seiten des Landratsamts erfolgten Anordnungen ist nicht ersichtlich, welche anderen, milderen Maßnahmen ernstlich in Betracht kommen könnten, um weitere tierschutzrechtliche Verstöße in Zukunft sicher ausschließen zu können (…vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris Rn. 5), zumal die Beklagtenvertreter den Bescheid in Ziffer 1 in der mündlichen Verhandlung dahingehend abgeändert haben, dass Betreuungen unter Aufsicht des verantwortlichen Halters erlaubt sind.
- VG Würzburg, 26.11.2020 - W 8 S 20.1619
Untersagung des Haltens und Betreuens von Tieren (auch durch Dritte); …
Der Antragsteller müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihm zu einer Reifung und Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221). - VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 ZB 21.351
Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot
Im Übrigen setzt sich die Klägerin nicht mit der Begründung des Erstgerichts auseinander, dass die festgestellten wiederholten massiven Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften und behördliche Anordnungen grundsätzlich bereits dann die Untersagung der Haltung und Betreuung von Tieren rechtfertigen, wenn die (bloße) Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zugefügt werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris Rn. 5;… B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris Rn. 8). - VG Würzburg, 27.02.2025 - W 9 S 25.245
Sofortverfahren, Tierschutzrecht, Tierhaltungsverbot, schriftliche Bestätigung …
Der Antragsteller müsste einen individuellen Lernprozess belegen, der bei ihm zu einer Reifung und Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potenziell zu haltenden Tieren geführt hat und der über ein bloßes zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen der früheren tierschutzwidrigen Handlungsweise hinausgeht (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Auflage 2023, § 16a Rn. 55; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 18.756 - juris und B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 CS 19.662 - juris; B.v. 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 52.17 - RdL 2019, 221). - VG Köln, 17.04.2024 - 21 K 4870/22 Rn. 31 zur Zulässigkeit einer unbefristeten Haltungsuntersagung VG Münster, Beschluss vom 2. April 2008 - 1 L 194/08 -, juris Rn. 20; eine befristete Haltungsuntersagung sogar für unzulässig haltend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. April 2019 - 23 CS 19.662 -, juris Rn. 10,.
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