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| VGH Bayern, 14.03.1994 - 23 CS 93.2907 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.124
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.121
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.122
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292). - VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.125
Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur …
Der Satzungsgeber darf die Gültigkeit der als nichtig erkannten Satzung im Wege einer Übergangsregelung unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgegolten behandeln und demgemäß die Altanschließer von einer Heranziehung nach dem neuen Satzungsrecht ausnehmen (vgl. BayVGH vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308 = GK 1997 Nr. 78; vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 14.3.1994 Az. 23 CS 93.2907; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.29171; vom 10.9.1997 Az. 23 B 94.3773; vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292).
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