Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.1995 - 23 CS 94.3911 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 111
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 20 ZB 09.1786
Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) des …
Rn. 7 Die von der Klägerin herangezogene in einem Eilverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 1995 Az. 23 CS 94.3911 ist durch die Rechtsprechung des Senats fortgeschrieben und präzisiert worden. - VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 885/15
Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)
Hierfür muss die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides umschrieben werden oder dem Bescheid ein Lageplan mit Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werden (vgl. VGH München…, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 20 CS 08.861 -, juris, Rn. 12; Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; OVG Weimar…, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris, Rn. 31 ff.;… Beschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, 399). - VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17
Trinkwasserbeitrag
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass dann, wenn - wie vorliegend mit dem streitgegenständlichen Bescheid der Fall - (jeweils) nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben werde, die Lage dieser beitragspflichtigen Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden müsse, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden könne, wozu es grds. erforderlich sei, dass die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides genau umschrieben oder dass dem Bescheid ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werde (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731; OVG Thüringen…, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, zit. nach juris, Rn. 310 ff.; VG Bayreuth…, Urteil vom 9. September 2015 - 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, zit. nach juris, Rn. 26), lässt die Kammer im vorliegenden Eilverfahren offen, ob sie sich dieser Auffassung anzuschließen vermag.
- VG München, 11.03.2008 - M 10 S 07.5614
Erschlossensein eines Grundstücks; Bestimmtheit des Beitragsbescheides; …
Die bloße Angabe der der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Quadratmeterzahl reicht nicht aus (BayVGH vom 31.3.1995, Az. 23 CS 94.3911). - VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355
Erschließungsbeitragsrecht: Bestimmtheit des Beitragsbescheids bei Belastung …
Eine Präzisierung in diesem Sinn kann notwendig sein, wenn aus zwei ursprünglich selbständigen Buchgrundstücken insgesamt sieben unterschiedlich große Teilflächen nach Bildung von sechs neuen Buchgrundstücken veranlagt werden (vgl. BayVGH vom 20.5.1986, Az. 6 CS 85 A. 3459) oder wenn zwei im Außenbereich liegende Grundstücke belastet werden, falls die Satzung für die Beitragsberechnung zugrunde zu legende Mindestgrundstücksflächen festsetzt (BayVGH vom 31.3.1995, Az. 23 CS 94.3911). - VG Bayreuth, 09.09.2015 - B 4 K 14.77
Herstellungsbeitrag, Bestimmtheitsmangel, Heranziehungsbescheid, Teilfläche, Treu …
Wird, wie vorliegend mit den streitgegenständlichen Bescheiden vom 11.01.2009 und 25.12.2013, jeweils nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben, muss diese beitragspflichtige Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden kann (BayVGH, B. v. 31.03.1995 - 23 CS 94.3911 - GK 1995 Rn. 296). - VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 L 237/17
Schmutzwasserbeitrag
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass dann, wenn - wie vorliegend - nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben werde, die Lage dieser beitragspflichtigen Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden müsse, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden könne, wozu es grundsätzlich erforderlich sei, dass die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides genau umschrieben oder dass dem Bescheid ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werde (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731; Oberverwaltungsgericht Thüringen…, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; Verwaltungsgericht Bayreuth…, Urteil vom 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, juris Rn. 26), lässt die Kammer im vorliegenden Eilverfahren offen, ob sie sich dieser Auffassung anzuschließen vermag. - VG München, 22.05.2025 - M 10 K 22.3772
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung, Nacherhebung infolge …
Das streitgegenständliche Grundstück befindet sich allerdings im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, auf das Flächenbegrenzungsregeln wie in § 5 Abs. 1 Satz 2 BGS/WAS keine Anwendung finden (…st.Rspr.: vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2009 - 20 ZB 09.1786 - juris Rn. 7;… B.v. 22.8.2006 - 23 ZB 06.1544 - juris Rn. 6; B.v. 31.3.1995 - 23 CS 94/3911 = NVwZ-RR 1996, 111).
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