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   VGH Bayern, 05.03.1999 - 23 CS 99.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,46916
VGH Bayern, 05.03.1999 - 23 CS 99.93 (https://dejure.org/1999,46916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.1999 - 23 CS 99.93 (https://dejure.org/1999,46916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 1999 - 23 CS 99.93 (https://dejure.org/1999,46916)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 A 10603/16

    Abwasserbeseitigungsbeitrag für einen Campingplatz; Zusammenfassung mehrerer …

    Ihre gewerbliche Nutzung als Campingfläche ist nur möglich, soweit sie zusammen mit der Parzelle, auf der das zentrale Sanitärgebäude steht, einheitlich erfolgt (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - 23 B 89.2705 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 5. März 1999 - 23 CS 99.93 -, juris).
  • VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205

    Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; …

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH, Beschluss vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498 und vom 5.3.1999 - 23 CS 99.93 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH, Beschluss vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498 und vom 5.3.1999 - 23 CS 99.93 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Herstellungsbeitragsbescheid; keine …

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH vom 5.3.1999 Az. 23 CS 99.93 m.w.N.).
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