Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.02.2005 - 23 F 404/05 |
Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorläufige Anordnung/Sofortvollzug; Vorläufige Anordnung/Hochwasserschutz; Vorläufige Anordnung/Bestimmtheit, inhaltliche; Vorläufige Anordnung/Begründung; Sofortige Vollziehung/Begründung
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Begründung; Bestimmtheit, inhaltliche; Hochwasserschutz; Sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; Vorläufige Anordnung
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Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 06.04.2006 - 23 F 2340/05 Den klägerischen Eilantrag lehnte das Flurbereinigungsgericht beim Hessischen Verwaltungsgerichthof mit Beschluss vom 16. Februar 2005 - 23 F 404/05 - ab.
Dem Senat liegt die Gerichtsakte des Eilverfahrens 23 F 404/05 vor, ebenso ein Hefter Behördenunterlagen des Beklagten.
- VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493
Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; …
Die besondere Dringlichkeit, die zur Erreichung dieses Gesetzeszwecks erforderlich ist und welche die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigt, kann durch die baldige Umsetzung des zugrunde liegenden Vorhabens - etwa durch den Baubeginn - begründet sein (NdsOVG, B.v. 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208; HessVGH, U.v. 16.2.2005 - 23 F 404/05 - RdL 2005, 96; BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266, A.1268 - RzF 4 zu § 61; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung: BVerfG, B. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65; BayVGH, B.v. 28.2.2007 - 13 AS 07.168 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2016 - 70 S 2.15
Vorzeitige Ausführungsanordnung/sofortige Vollziehung
Denn in der Rechtsprechung (z.B. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16.September2008 - 11 S 70.08 -, juris Rz. 4; Flurbereinigungsgericht Hessen, Urteil vom 16.Februar2005 - 23 F 404/05 -, =RzF - 64 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG) ist anerkannt, dass sich das besondere Vollzugsinteresse im Einzelfall auch aus dem allgemeinen Erlassinteresse des Verwaltungsaktes selbst ergeben bzw. mit diesem identisch sein und dem privaten Aussetzungsinteresse vorgehen kann, etwa wenn ein Verwaltungsakt letztlich ohne sofortige Vollziehung den damit verfolgten Gesetzeszweck verfehlt. - VGH Baden-Württemberg, 10.09.2007 - 7 S 1978/07
Vorläufige Anordnung/Unternehmensverfahren; Vorläufige Anordnung/Bestimmtheit, …
Denn sie dient nach dem Regelungszusammenhang zwischen § 36 Abs. 1 und Abs. 2 FlurbG allein dazu, den Beweis für den Umfang des Härteausgleichs bzw. eine noch durchzuführende Wertermittlung zu sichern (im Ergebnis ebenso Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 16.02.2005 - 23 F 404/05 -, RdL 2005, 96 <=RzF - 64 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG>).
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