Rechtsprechung
| AG Marl, 04.06.2013 - 23 Js 7/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Marburg - 56 AR 35/14
- AG Nagold - 302 AR 3/18
- AG Norderstedt - 72 AR 23/16
- AG Marl, 04.06.2013 - 23 Js 7/13
- AG Marl, 04.06.2013 - 10 Ds 30/13
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 50/18
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 50/18
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
Für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung der mit dem Urteil des Amtsgerichts Marl vom 4. Juni 2013 - 10 Ds 23 Js 7/13-30/13 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe beziehen, ist das Amtsgericht Nagold zuständig.
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