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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 01.07.2002 - 23 K 1212/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,67212
VG Düsseldorf, 01.07.2002 - 23 K 1212/00 (https://dejure.org/2002,67212)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2002 - 23 K 1212/00 (https://dejure.org/2002,67212)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 23 K 1212/00 (https://dejure.org/2002,67212)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen …

    Selbst wenn man dem jedoch nicht folgt, sondern das Kostenüberschreitungsverbot auch bei der Erhebung von Teilleistungsgebühren lediglich auf die Kosten der gesamten Einrichtung bezieht (so wohl OVG Münster, Urt. v. 1.7.1997 - 9 A 3556/96 - KStZ 2000, 87 ff., unklar: VGH Mannheim Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51 ff = DVBl. 1999, 1669 (Leitsatz) und v. 29.10.2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286 ff, jeweils zu Abfallgebühren, und VG Düsseldorf, Urt. v. 1.7.2002 - 23 K 1212/00 - zu einer Friedhofsgebühr) und in der sich hier ergebenden Kostenüberschreitung auch noch keinen Verstoß gegen das in § 5 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKAG enthaltene Äquivalenzprinzip sieht, wonach der Gebührentatbestand nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbachten Leistung stehen darf, ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • VG Mainz, 08.08.2011 - 6 L 721/11

    Gebühren für Urnenbestattung - Unzulässige Mischkalkulation

    Wird die in Teilleistungsbereiche aufgeteilte öffentliche Einrichtung nur in einem Teilleistungsbereich genutzt, dann kann der Nutzer des Teilleistungsbereichs nicht mit Kosten belastet werden, die einem anderen, nicht von ihm genutzten Teilleistungsbereich zuzuordnen sind (siehe zu alldem OVG Münster, Urteil vom 01.07.1997 - 9 A 3556/96 -, juris und Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 -, juris, jeweils zur Differenzierung der Entsorgungsgebühren nach verschiedenen Abfallarten; siehe auch VG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2002 - 23 K 1212/00 -, juris zur Friedhofsgebühr).
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