Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 23 O 141/11 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 23 O 141/11
- OLG Frankfurt, 11.04.2014 - 19 U 25/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen …
Rn. 14 Die vom Beteiligten zu 1) vor dem Landgericht Frankfurt am Main (2-23 O 141/11) angestrengte Klage auf Feststellung, dass er Testamentsvollstrecker sei, ist ausgesetzt worden, wogegen der Beteiligte zu 1) Beschwerde eingelegt hat (Bl. 1024 ff).Rn. 15 Am 27.10.2011 hat der Beteiligte zu 1) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 45/11) mit dem Nachlasspfleger einen Vergleich geschlossen (Bl. 973), dass er das Amt des Testamentsvollstreckers bis zur rechtskräftigen Feststellung seiner Stellung als Testamentsvollstrecker oder der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht ausüben werde und die Verfahren vor den Prozessgerichten mit Ausnahme der Verfahren 2-05 O 30/11 und 2-23 O 141/11 zum Ruhen gebracht werden sollten (Bl. 973).
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