Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.01.2018 - 23 O 264/16 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.01.2018 - 23 O 264/16
- KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18
- BGH, 03.07.2024 - IV ZR 67/22
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18
Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.01.2018, Aktenzeichen 23 O 264/16, abgeändert und - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt neu gefasst:.Rn. 23 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 10.01.2018 - AZ 23 O 264/16 - die Klage abzuweisen,.
- LG Köln, 29.08.2018 - 23 O 305/17 Das bedeutet, dass das Gesetz die Tätigkeit des Treuhänders gerade zeitlich nachschaltet, um denkbare Entscheidungskonflikte des Treuhänders, wie sie das LG Berlin in den Urt. vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16) treffend beschrieben hat, zu vermeiden.
- LG Köln, 26.09.2018 - 23 O 95/18
Überprüfung und Zustimmung des unabhängigen Treuhänders zur Prämienanpassung …
Er verweist zudem auf diverse zwischenzeitlich ergangene Urteile anderer Gerichte, namentlich auf die Entscheidungen des AG Potsdam, Urteil vom 18.10.2016, Az.: 29 C 122/16 und (zweitinstanzlich) auf die Entscheidung des LG Potsdam vom 27.09.2017, Az.: 6 S 80/16 (Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 255/17), sowie Urteile des LG Berlin vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16).Das bedeutet, dass das Gesetz die Tätigkeit des Treuhänders gerade zeitlich nachschaltet, um denkbare Entscheidungskonflikte des Treuhänders, wie sie das LG Berlin in den Urt. vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16) treffend beschrieben hat, zu vermeiden.
- AG Berlin-Schöneberg, 26.09.2018 - 14 C 62/17 Die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders ist durch das Zivilgericht vollständig zu überprüfen (siehe im Einzelnen LG Offenburg, Urteil vom 27.07.2018 Az. 2 O 379/17 und LG Berlin, Urteil vom 10.01.2018 Az. 23 O 264/16, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LG Aschaffenburg, 04.04.2018 - 33 O 125/17
Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders bei Anpassung der …
Rn. 42 Denn gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG "ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Verrechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat" (vgl. hierzu auch Urteil des LG Berlin vom 10.01.2018, Az.: 23 O 264/16, S.9ff, m.w.N.; Anlage K28).Was letztlich im Umkehrschluss bedeutet, wären Bedenken erhoben worden, hätte auch eine Überprüfung der Unabhängigkeit stattfinden müssen (vgl. auch Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.01.2018, Az. 23 O 264/16, S.9 unten; Anlage K28).
Hierdurch haben beide Treuhänder mit der Beklagten jeweils einen "sonstigen Dienstvertrag" abgeschlossen, wodurch sie dann letztlich aufgrund der oben genannten Regelungen nach VVG i.V.m. VAG als vom Beklagten abhängig anzusehen sind und damit von einer Treuhändertätigkeit ausgeschlossen waren (vgl. hierzu auch Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.01.2018, Az. 23 O 264/16;… Anlage K28, S. 12 f.).
- LG Köln, 14.11.2018 - 23 O 216/18 Er verweist zudem auf diverse zwischenzeitlich ergangene Urteile anderer Gerichte, namentlich auf die Entscheidungen des AG Potsdam, Urteil vom 18.10.2016, Az.: 29 C 122/16 und (zweitinstanzlich) auf die Entscheidung des LG Potsdam vom 27.09.2017, Az.: 6 S 80/16 (Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 255/17), sowie Urteile des LG Berlin vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16).
Das bedeutet, dass das Gesetz die Tätigkeit des Treuhänders gerade zeitlich nachschaltet, um denkbare Entscheidungskonflikte des Treuhänders, wie sie das LG Berlin in den Urt. vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16) treffend beschrieben hat, zu vermeiden.
- LG Offenburg, 27.07.2018 - 2 O 379/17
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung; Prüfung der Unabhängigkeit …
e) LG Berlin, Urteil vom 10.01.2018 - 23 O 264/16 (K 10, AH K 209, nicht veröffentlicht). - LG Köln, 29.08.2018 - 23 O 387/17 Das bedeutet, dass das Gesetz die Tätigkeit des Treuhänders gerade zeitlich nachschaltet, um denkbare Entscheidungskonflikte des Treuhänders, wie sie das LG Berlin in den Urt. vom 10.1.2018 (23 O 264/16 und 23 O 78/16) treffend beschrieben hat, zu vermeiden.
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